Gesetz - ÜDolmPrV
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter
Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte
Dolmetscherin
Anlage 2 (zu § 8 Abs. 4)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1008)gemäß der Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 1004) mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Muster
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin
Herr/Frau .....................................................................
geboren am ....................... in .........................................
hat am ........................... die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Dolmetscher
Geprüfte Dolmetscherin
- nach bestandener Übersetzerprüfung -
in der Fremdsprache ................
und in der Ausgangssprache ...............
Handlungsbereich "Mündliche Wiedergabe von Rede- und Textteilen"-----
a) Mündliche Wiedergabe von zwei anspruchsvollen
wirtschaftsbezogenen (fremdsprachigen) 1) Texten in
deutscher (hauptsprachlicher) 1) Sprache ...... Punkte 2)
b) Mündliche Wiedergabe von zwei anspruchsvollen
wirtschaftsbezogenen deutschen (hauptsprachlichen) 1)
Texten in (der Fremdsprache) 1) ...... Punkte 2)
c) Konsekutives Dolmetschen eines wirtschaftsbezogenen
Gesprächs ...... Punkte 2)
...... Gesamtnote
Ort, Datum .........................................
Unterschrift(en) ...................................
(Siegel der zuständigen Stelle)
- 1)
- Die jeweilige Sprache wird eingefügt.
- 2)
- Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde ....................