Gesetz - ÜDolmPrV
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin
§ 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet