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Gesetz - AZRG
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Kapitel 1
-
§ 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
Kapitel 2
Abschnitt 1
-
§ 2 Anlaß der Speicherung
-
§ 3 Allgemeiner Inhalt
-
§ 4 Übermittlungssperren
-
§ 5 Suchvermerke
Abschnitt 2
-
§ 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
-
§ 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
-
§ 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
-
§ 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
-
§ 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
-
§ 12 Gruppenauskunft
-
§ 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
-
§ 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
-
§ 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie oberste Bundes- und Landesbehörden
-
§ 16 Datenübermittlung an Gerichte
-
§ 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
-
§ 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
-
§ 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
-
§ 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
-
§ 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
-
§ 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
-
§ 22 Abruf im automatisierten Verfahren
-
§ 23 Statistische Aufbereitung der Daten
-
§ 24 Planungsdaten
-
§ 24a Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Unterabschnitt 2
-
§ 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
-
§ 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
-
§ 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
Kapitel 3
-
§ 28 Anlaß der Speicherung
-
§ 29 Inhalt
-
§ 30 Übermittelnde Stellen
-
§ 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
-
§ 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden
-
§ 33 Abruf im automatisierten Verfahren
Kapitel 4
-
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
Kapitel 5
-
§ 35 Berichtigung
-
§ 36 Löschung
-
§ 37 Sperrung
-
§ 38 Unterrichtung beteiligter Stellen
Kapitel 6
-
§ 39 Aufsichtsbehörden
Kapitel 7
-
§ 40 Rechtsverordnungen
-
§ 41 Verwaltungsvorschriften
-
§ 42 Strafvorschriften
-
§ 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften
-
§ 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
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