Gesetz
Art 5
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 6 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet