Gesetz - ChemÃœV
Verordnung über Übergangsmaßnahmen für die chemikalienrechtliche Anmeldung von Stoffen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 in Kraft.

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