Gesetz - DGBankSa
Satzung DG BANK AG
§ 8
- 1.
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes.
- 2.
- Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.