Gesetz - DruckLV
Verordnung über Arbeiten in Druckluft
§ 10 Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 3 einen Anlass für Pflichtuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung.