Gesetz - DSLBSa
Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Aktiengesellschaft - nachfolgend "Gesellschaft" genannt - führt die Firma DSL Bank Aktiengesellschaft.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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