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Gesetz - EBO
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Erster Abschnitt
-
§ 1 Geltungsbereich
-
§ 2 Allgemeine Anforderungen
-
§ 3 Ausnahmen, Genehmigungen
-
§ 3a Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken
Zweiter Abschnitt
-
§ 4 Begriffserklärungen
-
§ 5 Spurweite
-
§ 6 Gleisbogen
-
§ 7 Gleisneigung
-
§ 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
-
§ 9 Regellichtraum
-
§ 10 Gleisabstand
-
§ 11 Bahnübergänge
-
§ 12 Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
-
§ 13 Bahnsteige, Rampen
-
§ 14 Signale und Weichen
-
§ 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung
-
§ 16 Fernmeldeanlagen
-
§ 17 Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen
Dritter Abschnitt
-
§ 18 Einteilung, Begriffserklärungen
-
§ 19 Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit
-
§ 20
-
§ 21 Räder und Radsätze
-
§ 22 Begrenzung der Fahrzeuge
-
§ 23 Bremsen
-
§ 24 Zug- und Stoßeinrichtungen
-
§ 25 Freie Räume und Bauteile an den Fahrzeugenden
-
§§ 26 und 27 (weggefallen)
-
§ 28 Ausrüstung und Anschriften
-
§§ 29 bis 31 (weggefallen)
-
§ 32 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
-
§ 33 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
Vierter Abschnitt
-
§ 34 Begriff, Art und Länge der Züge
-
§ 35 Bremsen der Züge
-
§ 36 Zusammenstellen der Züge
-
§ 37 Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung
-
§ 38 Fahrordnung
-
§ 39 Zugfolge
-
§ 40 Fahrgeschwindigkeit
-
§ 41
-
§ 42 Rangieren, Hemmschuhe
-
§ 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge
-
§ 44
-
§ 45 Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge
-
§ 46
Fünfter Abschnitt
-
§ 47 Betriebsbeamte
-
§ 48 Anforderungen an Betriebsbeamte
-
§§ 49 bis 53 (weggefallen)
-
§ 54 Ausbildung, Prüfung
Sechster Abschnitt
-
§§ 55 bis 61 (weggefallen)
-
§ 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge
-
§ 63 Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen
-
§ 64 Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen
-
§ 64a Eisenbahnbedienstete
-
§ 64b Ordnungswidrigkeiten
-
§ 65 Übergangsregelung
-
§ 66
-
§ 66 Inkrafttreten
-
Schlußformel
-
Anlage 1 (zu § 9)
-
Anlage 2 (zu § 9)
Ermittlung der Grenzlinie
-
Anlage 3 (zu § 9)
Ermittlung der Grenzlinie bei Oberleitung
-
Anlage 4 (zu § 10)
Gleisabstand
-
Anlage 5 (zu § 11)
-
Anlage 6 (zu § 21)
Räder und Radsätze
-
Anlage 7 (zu § 22)
Bezugslinie G1
-
Anlage 8 (zu § 22)
Bezugslinie G2
-
Anlage 9 (zu § 22)
Einschränkung der Fahrzeugmaße
-
Anlage 10 (zu § 24)
Zug- und Stoßeinrichtungen
-
Anlage 11 (zu § 25)
Freizuhaltende Räume an den Fahrzeugenden
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1099)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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