Gesetz - EMV-FTEKostV
Verordnung über Kosten für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Anlage (zu § 1)
Gebührenverzeichnis
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2648 - 2649;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

GebührennummerGebührentatbestandGebühr in Euro
123
 Gebühren für Maßnahmen nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 EMVG und § 16 Abs. 1 FTEG 
101Prüfung eines Gerätes entsprechend § 16 Abs. 1 FTEG und § 17 Abs. 1 Nr. 1 EMVG246,95
102Durchführung von Maßnahmen entsprechend § 11 Abs. 5, § 15 FTEG und § 14 EMVG einschließlich Fertigen eines Anschreibens197,89 bis 5.000
103Ausstellen einer Untersagungsverfügung149,59
 Messtechnische Überprüfung an einem Gerät (EMV-Parameter) 
104Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge ohne Elektronik1.001,76
105Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge mit Elektronik1.404,64
106Haushaltsgroßgeräte ohne Elektronik1.872,85
107Haushaltsgroßgeräte mit Elektronik1.872,85
108Informationstechnische Einrichtungen (ITE)2.145,07
109Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte2.493,51
110Telekommunikationseinrichtungen (TKE) 
 a)analog2.025,29
 b)digital2.874,61
111Beleuchtungseinrichtungen1.371,97
112Funkgeräte/Funkeinrichtungen2.400,95
113Aktive Geräte für Kabelverteilsysteme TN/TV2.803,83
114Geräte der Unterhaltungselektronik1.807,52
115Sonstige Geräte Messtechnische Überprüfung von einer Geräteserie (EMV-Parameter)Die Gebühr im Einzelfall wird nach dem gebührenpflichtigen Tatbestand unter 104 bis 114 bestimmt, der der in Frage stehenden Amtshandlung am ehesten entspricht.
116Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge ohne Elektronik2.504,40
117Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge mit Elektronik3.511,60
118Haushaltsgroßgeräte ohne Elektronik4.682,13
119Haushaltsgroßgeräte mit Elektronik4.682,13
120Informationstechnische Einrichtungen (ITE)5.362,67
121Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte6.233,77
122Telekommunikationseinrichtungen (TKE) 
 a)analog5.063,23
 b)digital7.186,53
123Beleuchtungseinrichtungen3.429,93
124Funkgeräte/Funkeinrichtungen6.002,38
125Aktive Geräte für Kabelverteilsysteme TN/TV7.009,59
126Geräte der Unterhaltungselektronik4.518,80
127Sonstige GeräteDie Gebühr im Einzelfall wird nach dem gebührenpflichtigen Tatbestand unter 116 bis 126 bestimmt, der der in Frage stehenden Amtshandlung am ehesten entspricht.
 Gebühren für besondere Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 FTEG und § 17 Abs. 1 Nr. 2 EMVG 
201Ermittlungen und Messungen am Betriebsort643 bis 7.000
 
202Fertigen eines Anschreibens oder eines Erinnerungsschreibens68,07
203Ausstellen einer Untersagungsverfügung149,59
204Messtechnische Überprüfung von Einzelgeräten im PrüflaborDie Gebühr im Einzelfall wird nach dem gebührenpflichtigen Tatbestand unter 104 bis 114 bestimmt, der der in Frage stehenden Amtshandlung am ehesten entspricht.
 Messtechnische Prüfung der grundlegenden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2 FTEG 
205Prüfen eines Gerätes (Type 1/systemgebundene Funkanlagen)5.444,34
206Prüfen einer Serie (Type 1/systemgebundene Funkanlagen)16.333,01
207Prüfen eines Gerätes (Type 2/systemungebundene Funkanlagen)1.742,98
208Prüfen einer Serie (Type 2/systemungebundene Funkanlagen)4.627,69
 Messtechnische Prüfung der grundlegenden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 FTEG 
209Messtechnische Überprüfung von Einzelgeräten im PrüflaborDie Gebühr im Einzelfall richtet sich nach dem tatsächlichen Mess- und Prüfaufwand der beauftragten Prüfeinrichtung.

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