Gesetz - EnVKG
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG
§ 13 Beauftragte Stelle
Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.