Gesetz - EzG 2007
Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007 - EzG 2007
§ 4 Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen
(1) Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen des Bundes erhalten für die Jahre 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.
(2) Den jeweiligen Teilbetrag erhält, wer jeweils an mindestens einem Tag des Monats Juli der Jahre 2005, 2006 und 2007 Anspruch auf Anwärterbezüge gegen den Bund hat.