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Gesetz - FFG
Filmförderungsgesetz - FFG
1. Kapitel
1. Abschnitt
-
§ 1 Filmförderungsanstalt
-
§ 2 Aufgaben der FFA
2. Abschnitt
-
§ 3 Organe der FFA
-
§ 4 Vorstand
-
§ 5 Präsidium
-
§ 6 Verwaltungsrat
-
§ 7 Vergabekommission
-
§ 8 Zusammensetzung der Vergabekommission
-
§ 8a Unterkommissionen
-
§ 9 Befangenheit
3. Abschnitt
-
§ 10 Satzung, Geschäftsordnungen
-
§ 11 Haushalts- und Wirtschaftsführung
-
§ 12 Rechnungslegung
-
§ 13 Aufsicht
2. Kapitel
1. Abschnitt
-
§ 14 Zweckbindung der Förderungsmittel
-
§ 14a Begriffsbestimmungen
-
§ 15 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
-
§ 16 Internationale Koproduktionen
-
§ 16a Internationale Kofinanzierung
-
§ 17 Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
-
§ 17a Förderungsfähigkeit von internationalen Gemeinschaftsvorhaben
-
§ 18 Herstellung der Kopien
-
§ 19 Nicht förderungsfähige Filme
-
§ 20 Sperrfristen
-
§ 21 Archivierung
2. Abschnitt
1. Unterabschnitt
-
§ 22 Referenzfilmförderung
-
§ 23 Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten
-
§ 24 Antrag
-
§ 25 Zuerkennung
-
§ 26 Auszahlungsgrundsätze
-
§ 27 (weggefallen)
-
§ 28 Verwendung
-
§ 29 Rückzahlung
-
§ 30 Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
-
§ 31 Bürgschaften
2. Unterabschnitt
-
§ 32 Förderungshilfen
-
§ 33 Antrag
-
§ 34 Eigenanteil des Herstellers
-
§ 35 Bewilligungsbescheid
-
§ 36 Förderungszusage
-
§ 37 Auszahlungsgrundsätze
-
§ 38 Schlussprüfung
-
§ 39 Rückzahlung
-
§ 40 (weggefallen)
3. Unterabschnitt
-
§ 41 Referenzförderung
-
§ 42 Antrag
-
§ 43 (weggefallen)
-
§ 44 Zuerkennung, Auszahlung
-
§ 45 Verwendung
-
§ 46 Rückzahlung
4. Unterabschnitt
-
§ 47 Förderungshilfen
-
§ 48 Antrag
-
§ 49 Auszahlung
-
§ 50 Verwendung
-
§ 51 Schlussprüfung
-
§ 52 Rückzahlung
3. Abschnitt
-
§ 53 Referenzförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen
-
§ 53a Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen
-
§ 53b Projektförderung der Videowirtschaft
-
§ 54 Antrag
-
§ 55 Auszahlung und Rückzahlung
4. Abschnitt
-
§ 56 Förderungshilfen
-
§ 56a Förderung von Videotheken
-
§ 57 Antrag
-
§ 58 Auszahlung, Rückzahlung
5. Abschnitt
-
§ 59 Förderung der Weiterbildung
-
§ 60 Förderung von Forschung, Rationalisierung und Innovation
-
§ 61 Antrag
-
§ 62 Rückzahlung
6. Abschnitt
-
§ 63 Verfahrensregelungen
-
§ 64 Entscheidungszuständigkeiten
-
§ 65 Widerspruchsentscheidungen
3. Kapitel
1. Abschnitt
-
§ 66 Filmabgabe der Filmtheater
-
§ 66a Filmabgabe der Videowirtschaft
-
§ 66b Rechtsbehelfe gegen Bescheide
-
§ 67 Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen
2. Abschnitt
-
§ 67a Verwendung der Filmabgabe der Videowirtschaft
-
§ 67b Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter
-
§ 68 Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten
-
§ 68a Verwendung für sonstige Aufgaben
-
§ 69 Ermächtigung des Verwaltungsrates
4. Kapitel
-
§ 70 Auskünfte
-
§ 71 Förderungsbericht
-
§ 72 (weggefallen)
5. Kapitel
-
§ 73 Übergangsregelungen
-
§ 74 (weggefallen)
-
§ 75 Beendigung der Filmförderung
-
§ 76 (weggefallen)
-
§ 77 Inkrafttreten
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet C Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1002)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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