Gesetz - FFG
Filmförderungsgesetz - FFG
§ 8 Zusammensetzung der Vergabekommission
Die Mitglieder der Vergabekommission und ihre Stellvertretungen werden von den nachfolgenden Organisationen oder Gruppen benannt:
- 1.
- ein Mitglied, benannt vom Deutschen Bundestag,
- 2.
- ein Mitglied aus dem kreativ-künstlerischen Bereich, benannt von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde,
- 3.
- ein Mitglied, gemeinsam benannt vom Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V., von der AG Kino - Gilde Deutscher Filmkunsttheater e.V. und vom Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.,
- 4.
- ein Mitglied, benannt von der Allianz Deutscher Produzenten – Film Fernsehen e.V.,
- 5.
- ein Mitglied, gemeinsam benannt vom Verband Deutscher Filmproduzenten e.V. und von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.,
- 6.
- zwei Mitglieder, benannt vom Bundesverband der Fernseh- und Filmregisseure in Deutschland e.V., davon ein Mitglied benannt im Einvernehmen mit der AG Kurzfilm e.V.,
- 7.
- ein Mitglied, benannt vom Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.,
- 8.
- ein Mitglied, gemeinsam benannt vom Verband der Filmverleiher e.V. und von der Arbeitsgemeinschaft Verleih e.V.,
- 9.
- ein Mitglied, gemeinsam benannt vom Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. und vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels e.V. - Bundesverband,
- 10.
- ein Mitglied, gemeinsam benannt von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,
- 11.
- ein Mitglied, benannt vom Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation.