Gesetz - FkSolV
Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung - FkSolV
Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 4)
Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einzelner Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche auf der Grundlage der Einzelabschlüsse, soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2) erfasst wurden
- Einzelabschluss Banken (FSEAB) -

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