Gesetz - FlGGebV
Verordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach dem Fleischgesetz
Anlage (zu § 1 Absatz 2)
Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3534)

Nr.GebührentatbestandGebührenrahmen
Euro
1.Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eines Klassifizierungsunternehmens 
 Basisbetrag pro Vor-Ort-Prüfung zuzüglich150 – 300
 je angefangenem Prüfungstag250 – 500
2.Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens200 – 500
3.Umfangreiche schriftliche Anfragen zur Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
bis zu 40
4.Rücknahme oder Widerruf der Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens
 50 – 200
5.Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens
150

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