Gesetz - FluLärmBerl-TegelV BE
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel
§ 1 Festsetzung des Lärmschutzbereichs
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet