Gesetz - FluLärmNörvV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 23. Mai 1996)
(Fundstelle: BGBl I 1996, 764 - 765)
1 : 50 000

Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Nörvenich

– Zweite Änderung –

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000.
Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50 000
(mit Genehmigung des Landesvermessungsamts Nordrhein-Westfalen)
Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:
Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen, 1996


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