Gesetz - FRG§15VÄndV 4
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.