Gesetz - InVeKoSV
InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV
§ 11 Antrag auf Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag
Die Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag nach § 5b Absatz 1 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ist bis zum 15. Mai 2012 schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen. § 13 Absatz 5 gilt entsprechend.
Fußnote
(+++ §§ 10 bis 12: Zur Weiteranwendung in der am 10.5.2010 geltenden Fassung vgl. § 35 Abs. 4 F. 2010-05-07 u. am 31.12.2011 geltenden Fassung vgl. § 35 Abs. 5 F. 2011-12-15 +++)