Gesetz - LKW-MautV
LKW-Maut-Verordnung - LKW-MautV
§ 4 Mauterhebungssysteme
Der Mautschuldner kann die Maut wahlweise über eine manuelle Einbuchung oder eine Interneteinbuchung (manuelles Mauterhebungssystem) oder das automatische Mauterhebungssystem entrichten.