Gesetz - EinhZeitG
Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG
§ 2 Gesetzliche Einheiten im Meßwesen
Gesetzliche Einheiten im Meßwesen sind
- 1.
- die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzten Einheiten,
- 2.
- dezimale Teile und Vielfache dieser Einheiten, die mit den nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzten Vorsätzen bezeichnet sind.