Gesetz - MuSchSoldV
Mutterschutzverordnung für Soldatinnen - MuSchSoldV
§ 3a
Die §§ 1 bis 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) sind entsprechend anzuwenden.

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