Gesetz - 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG
Erste Verordnung zur Durchführung von Richtlinien über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Eingangsformel
Auf Grund des Artikels IV des Gesetzes zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr vom 13. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 849) und auf Grund des § 2 des Zweiten Gesetzes zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr vom 14. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1709) verordnet die Bundesregierung, nachdem der Entwurf dem Bundestag zur Kenntnisnahme zugeleitet worden ist, mit Zustimmung des Bundesrates:

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