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Gesetz - PBefG
Personenbeförderungsgesetz
I.
-
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
-
§ 2 Genehmigungspflicht
-
§ 3 Unternehmer
-
§ 4 Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge
-
§ 5 Dokumente
-
§ 6 Umgehungsverbot
-
§ 7 Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen
-
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
-
§ 8a Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
-
§ 8b Wettbewerbliches Vergabeverfahren
II.
-
§ 9 Umfang der Genehmigung
-
§ 10 Entscheidung in Zweifelsfällen
-
§ 11 Genehmigungsbehörden
-
§ 12 Antragstellung
-
§ 13 Voraussetzung der Genehmigung
-
§ 13a (weggefallen)
-
§ 14 Anhörungsverfahren
-
§ 15 Erteilung und Versagung der Genehmigung
-
§ 16 Geltungsdauer der Genehmigung
-
§ 17 Genehmigungsurkunde
-
§ 18 Informationspflicht der Genehmigungsbehörde
-
§ 19 Tod des Unternehmers
-
§ 20 Einstweilige Erlaubnis
-
§ 20a
-
§ 21 Betriebspflicht
-
§ 22 Beförderungspflicht
-
§ 23 Haftung für Sachschäden
-
§ 24
-
§ 25 Widerruf der Genehmigung
-
§ 25a Untersagung von Personenkraftverkehrsgeschäften
-
§ 26 Erlöschen der Genehmigung
-
§ 27 Zwangsmaßnahmen
III.
A.
-
§ 28 Planfeststellung
-
§ 28a Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
-
§ 29 Planfeststellungsbehörde
-
§ 29a Vorzeitige Besitzeinweisung
-
§ 30 Enteignung
-
§ 30a Entschädigungsverfahren
-
§ 31 Benutzung öffentlicher Straßen
-
§ 32 Duldungspflichten Dritter
-
§§ 33 bis 35 (weggefallen)
-
§ 36 Bau- und Unterhaltungspflicht
-
§ 37 Aufnahme des Betriebs
-
§ 38
-
§ 39 Beförderungsentgelte und -bedingungen
-
§ 40 Fahrpläne
B.
-
§ 41 Entsprechend anwendbare Vorschriften
C.
-
§ 42 Begriffsbestimmung Linienverkehr
-
§ 42a Personenfernverkehr
-
§ 42b Technische Anforderungen
-
§ 43 Sonderformen des Linienverkehrs
-
§ 44
-
§ 45 Sonstige Vorschriften
D.
-
§ 45a Ausgleichspflicht
E.
-
§ 46 Formen des Gelegenheitsverkehrs
-
§ 47 Verkehr mit Taxen
-
§ 48 Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
-
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
-
§ 50
-
§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
-
§ 51a
IV.
-
§ 52 Grenzüberschreitender Verkehr
-
§ 53 Transit-(Durchgangs-)Verkehr
V.
-
§ 54 Aufsicht
-
§ 54a Prüfungsbefugnisse der Genehmigungsbehörde
-
§ 54b Risikoeinstufung
-
§ 54c Verkehrsunternehmensdatei
VI.
-
§ 55 Vorverfahren bei der Anfechtung von Verwaltungsakten
-
§ 56 Gebühren
VII.
-
§ 57 Rechtsverordnungen
-
§ 58 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
-
§§ 59 und 59a (weggefallen)
VIII.
-
§§ 60 und 60a (weggefallen)
-
§ 61 Ordnungswidrigkeiten
IX.
-
§ 62 Übergangsbestimmungen
-
§ 63 Ausschluss abweichenden Landesrechts
-
§ 64 Andere Gesetze
-
§ 64a Ersetzung bundesrechtlicher Vorschriften durch Landesrecht
-
§ 65 Ausnahmen für Straßenbahnen
-
§ 66 Berichtspflicht
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1105)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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