Gesetz - RDeckInfV
Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten der Rinder
§ 1
Im Sinne dieser Verordnung sind Deckinfektionen des Rindes die durch den Deckakt oder die künstliche Besamung übertragbaren Geschlechtskrankheiten des Rindes.