Gesetz
Art 1
Dem in Freiburg im Breisgau am 23. November 1964 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall und dem Schlußprotokoll wird zugestimmt. Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.