Gesetz - RolllaAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
(Fundstelle: BGBl I 2004, 1337 - 1341)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im
1.-18. Monat19.-36. Monat
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1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Nr. 5)a)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern2*) 
b)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
c)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern 3*)
d)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
f)branchenspezifische Software anwenden
6Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 6)a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen4*)
b)Skizzen, Pläne und Zeichnungen anfertigen, lesen und anwenden
c)Materialbedarf ermitteln
d)Messungen durchführen
e)Informationen und technische Unterlagen, insbesondere technische Merkblätter, Fachzeitschriften, Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden 4*)
f)berufsspezifische Richtlinien und gesetzliche Regelungen, insbesondere zur Energieeinsparung, Schalldämmung und Sicherheitstechnik, anwenden
g)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen
h)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
i)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
k)Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen
l)technische Veränderungen feststellen und umsetzen
m)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
7Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 7)a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen6 
b)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
c)Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen, Arbeitsgerüste auf- und abbauen
d)Energiebereitstellung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
e)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
f)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
g)Abfallstoffe trennen, lagern und Entsorgung veranlassen
h)örtliche Gegebenheiten für den Arbeitsbeginn prüfen 2
8Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Halbzeugen (§ 4 Nr. 8)a)Holz, Kunststoffe, Metalle und Textilien nach Verwendungszweck auswählen14 
b)Werk- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge auf Fehler prüfen und für die Be- und Verarbeitung vorbereiten
c)Werk- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge manuell be- und verarbeiten
d)Werk- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge maschinell be- und verarbeiten
9Handhaben von Werkzeugen und Geräten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und technischen Anlagen (§ 4 Nr. 9)a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Anlagen auswählen8 
b)Werkzeuge und Geräte handhaben und in Stand halten
c)Geräte, Maschinen und technische Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
d)Transportgeräte bedienen
e)Störungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen 3
f)Geräte, Maschinen und technische Anlagen nach Wartungsvorschriften in Stand halten
10Herstellen von Rollpanzern, Behängen und Ladenflügeln (§ 4 Nr. 10)a)Rollpanzer, Behänge und Ladenflügel nach Bauarten und Konstruktionen unterscheiden10 
b)Profile und Stäbe nach Arbeitsauftrag auswählen, ablängen und zu Rollpanzern zusammenbauen
c)Behänge aus unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verfahren herstellen
d)Schlussstäbe, Schlussprofile und Fallstangen auswählen, herstellen, bearbeiten und anbringen
e)Aufhängungen auswählen und herstellen
f)Beschläge auswählen und anbringen
g)konstruktive Maßnahmen zur Verringerung der Durchbiegung, insbesondere durch Windlast, durchführen
h)Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung durchführen
i)Ladenflügel aus Rahmenteilen und Füllungen herstellen 4
11Herstellen und Montieren von Rollabschlüssen (§ 4 Nr. 11)a)Rollabschlüsse und Rolltore nach Bauart und Konstruktion unterscheiden 10
b)Wickelwellenteile herstellen, zusammenbauen und auf Rundlauf prüfen
c)Tragkonstruktionen herstellen und montieren
d)Antriebe nach Bauart und Verwendungszweck auswählen und einbauen
e)Wickelwellen montieren
f)Führungen herstellen und montieren
g)Rollabschlüsse und Behänge montieren
h)Dämmmaßnahmen durchführen
i)Verkleidungen herstellen und montieren
k)Maßnahmen zur Sicherheit und Einbruchhemmung durchführen
l)Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
12Montieren von nicht rollbaren Abschlüssen (§ 4 Nr. 12)a)nicht rollbare Abschlüsse und Tore nach Bauart und Konstruktion unterscheiden12 
b)Tore für den Einbau vorbereiten
c)Tore einbauen, Anschlüsse herstellen
d)nicht rollbare Abschlüsse, insbesondere Ladenflügel, montieren 3
e)Maßnahmen zur Sicherheit und Einbruchhemmung durchführen
13Montieren von Automatisierungs- und Steuerungskomponenten (§ 4 Nr. 13)a)Komponenten nach Bauart und Funktion unterscheiden 12
b)Einzelkomponenten und Systeme entsprechend den Anforderungen auswählen und prüfen
c)Steuerungskomponenten und -anlagen für die Montage vorbereiten und nach Herstellerangaben einbauen
d)Systemprüfungen durchführen und dokumentieren
14Herstellen und Montieren von Rollladen- und Fensterkombinationen (§ 4 Nr. 14)a)Rollladen- und Fensterkombinationen nach Bauart und Konstruktion unterscheiden14 
b)Teile für Rollladen- und Fensterkombinationen herstellen und zusammenbauen
c)Fertigelemente und Bauteilkombinationen für die Montage vorbereiten und systembezogen einbauen 12
d)Beschläge und Funktionsteile montieren
e)Bauwerksanschlüsse herstellen
f)Maßnahmen zur Sicherheit und Einbruchhemmung durchführen
15Durchführen von Funktionsprüfungen (§ 14 Nr. 15)a)Art der Funktionsprüfung festlegen und vorbereiten 9
b)mechanische Funktionsprüfungen durchführen
c)elektronische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
d)Sicherheitsprüfungen nach Richtlinien durchführen
e)Prüfergebnisse dokumentieren
f)Funktionsstörungen beheben
16Durchführen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (§ 4 Nr. 16)a)Wartungsarbeiten entsprechend der Wartungsintervalle vorbereiten, durchführen und protokollieren 8
b)Schäden ermitteln und dokumentieren
c)Instandsetzungsarbeiten vorbereiten, durchführen und dokumentieren
d)Sicherungsmaßnahmen durchführen
17Kundenorientierung (§ 4 Nr. 17)a)Arbeiten kundenorientiert durchführen2 *) 
b)Kundenwünsche mit betrieblichem Leistungsspektrum vergleichen und weiterleiten 4 *)
c)fertig gestellte Arbeiten übergeben
d)Pflege- und Bedienungsanleitungen den Kunden erläutern und auf Wartungsintervalle hinweisen
e)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
18Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 18)a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern und zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen6 *) 
b)Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen, bewerten und dokumentieren 4 *)
c)Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren
d)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
*)
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

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