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Gesetz - RSAV
Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV
Erster Abschnitt
-
§ 1 Begriffsbestimmungen
-
§ 2 Versichertengruppen
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§ 3 Erhebung der Versicherungszeiten
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§ 4 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben
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§ 5 Verhältniswerte für die Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben
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§ 6 Standardisierte Leistungsausgaben
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§ 7 Voraussichtliche standardisierte Leistungsausgaben
-
§ 8 Beitragspflichtige Einnahmen
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§ 9 Voraussichtliche beitragspflichtige Einnahmen
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§ 10 Beitragsbedarf
-
§ 11 Ausgleichsbedarfssatz
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§ 12 Finanzkraft
-
§ 13 Berechnungsgrundlagen
-
§ 14 Abrechnungsverfahren, Zahlungsverkehr, Säumniszuschläge
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§ 15 Bekanntmachungen
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§ 15a Prüfung
Zweiter Abschnitt
-
§ 16 Ansprüche und Verpflichtungen
-
§ 17 Monatlicher Ausgleich
Dritter Abschnitt
-
§ 18 Allgemeines
-
§ 19 Jahresausgleich
Vierter Abschnitt
-
§ 20 Versichertengruppen 1994 und 1995
-
§ 21 Versichertenzahl 1994 und 1995
-
§ 22 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben 1994
-
§ 23 Verhältniswerte 1994 und 1995
-
§ 24 Beitragspflichtige Einnahmen 1994
-
§ 25 Jahresausgleiche bis 1997
-
§ 26 Verrechnungen
Fünfter Abschnitt
-
§ 27 Beitrittsgebiet
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§ 27a Finanzkraftausgleich ab 1999
-
§ 28 Berlin
-
§ 28a (weggefallen)
Sechster Abschnitt
-
§ 28b (weggefallen)
-
§ 28c (weggefallen)
-
§ 28d Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
-
§ 28e (weggefallen)
-
§ 28f Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
-
§ 28g (weggefallen)
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§ 28h Berechnung der Kosten für Bescheidung von Zulassungsanträgen
Siebter Abschnitt
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§ 29 Grundsätze für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
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§ 30 Erhebung und Verwendung von Daten für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
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§ 31 Auswahl und Anpassung des Klassifikationsmodells
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§ 32 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
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§ 33 Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds – Begriffsbestimmungen
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§ 33a Ermittlung der fortgeschriebenen Einnahmen
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§ 33b Ermittlung der Zuweisungen
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§ 33c Durchführung der Übergangsregelungen
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§ 34 Datenerhebungen und Gutachtenerstellung zu den Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds
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Schlußformel
Achter Abschnitt
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§ 35 Anwendbare Regelungen
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§ 36 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
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§ 37 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
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§ 38 Zuweisung für strukturierte Behandlungsprogramme ab 2009
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§ 39 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
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§ 39a Ermittlung des Korrekturbetrags
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§ 40 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
-
§ 41 Jahresausgleich
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§ 42 Prüfung der Datenmeldungen
-
Anlagen 1 bis 12 (weggefallen)
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