Gesetz - TEIV
Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - TEIV
Anlage 3 (zu § 9 Abs. 3)
Maßnahmen, die als umfangreiche Erneuerung oder Umrüstung einzustufen sind
Maßnahmen, die als umfangreiche Erneuerung oder Umrüstung einzustufen sind