Gesetz - TSEResZV
Verordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen
§ 8 Mitteilungen
Die zuständige oberste Landesbehörde übermittelt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum 1. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Ergebnisse der im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten Genotypisierungen des Vorjahres zur Weitergabe an die Europäische Kommission.