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Gesetz - VerkSiG
Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Erster Abschnitt
-
§ 1 Gegenstand von Rechtsverordnungen
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§ 2 Voraussetzungen und Grenzen der Rechtsverordnungen
-
§ 3 Rechtsverordnungen über Buchführungs- und Meldepflichten
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§ 4 Rechtsverordnungen über Bevorratungen
-
§ 5 Zuständigkeiten zum Erlaß von Rechtsverordnungen
-
§ 6 Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen
-
§ 7 Geltungsdauer der Rechtsverordnungen
-
§ 8 Verfügungen
Zweiter Abschnitt
-
§ 9 Leistungspflichtige
-
§ 10 Leistungspflicht der Eisenbahnen
-
§ 10a Besondere Leistungspflichten der Eisenbahnen des Bundes und der Deutschen Flugsicherung und besondere Maßnahmen für den Bereich der Bundesfernstraßen
-
§ 10b Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur
-
§ 11 Leistungspflicht der Baulastträger
-
§ 12 Erweiterte Leistungspflicht von Verkehrsunternehmen
-
§ 13 Verwahrungspflichten
-
§ 14 Verkehrsräumung, Standort- und Wegeänderungen
-
§ 15 Auskünfte
Dritter Abschnitt
-
§ 16 Interessenausgleich
-
§ 17 Vorsorge
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§ 18 Zustellungen
-
§ 19 Ausführung des Gesetzes für Verteidigungszwecke
-
§ 20 Ausführung des Gesetzes für die Zwecke nach § 9 Abs. 2
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§ 21 Mitwirkung von Vereinigungen und Hilfsorganen
-
§ 22 Rechtsmittelbeschränkung
Vierter Abschnitt
-
§ 23 Entschädigungen
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§ 24 Härteausgleich
-
§ 25 Kosten
Fünfter Abschnitt
-
§ 26 Zuwiderhandlungen gegen Sicherstellungsmaßnahmen
-
§ 27
-
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 29 Zuständige Verwaltungsbehörde
Sechster Abschnitt
-
§ 30 Ausnahmen und Sonderregelungen
-
§ 31
-
§ 32 Einschränkung der Grundrechte
-
§ 33 Hamburg-Klausel
-
§ 34 Stadtstaaten-Klausel
-
§ 35
-
§ 36 Inkrafttreten
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