Gesetz - TierSG
Tierseuchengesetz
§ 75
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 17c Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Sera, Impfstoffe oder Antigene in den Verkehr bringt oder Sera, Impfstoffe, Antigene oder Nachweismethoden anwendet oder
- 2.
- Sera, Impfstoffe oder Antigene ohne Erlaubnis nach § 17d Abs. 1 herstellt.