Gesetz
Gesetz - VollstrAbkCHEAV
Verordnung zur Ausführung des deutsch-schweizerischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 2. November 1929
Schlußformel
Der Reichsminister des Auswärtigen
Der Reichsminister der Justiz
Der Reichsminister der Justiz