Gesetz - VwRehaG
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG
§ 14 Kosten
Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei. Wurde ein Antrag im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruch als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, so können dem Antragsteller die Kosten auferlegt werden.

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