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Gesetz - WZG§4BIRPIBek
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage Bezeichnungen der Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI)
1. Kennzeichen und Siegel:

(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen und Siegel,

Fundstelle: BGBl. I 1964, 486)

2. Sonstige Bezeichnungen:
Vereinigte Internationale Büros für den Schutz des geistigen Eigentums
Bureaux Internationaux Reunis pour la Protection de la Propriete Intellectuelle
United International Bureaux for the Protection of Intellectual Property
BIRPI

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