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Gesetz - WZG§4UNBek
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 1963, 781,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


(Inhalt: nicht darstellbare Bezeichnungen der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen)

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