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Gesetz - ZAGAnzV
ZAG-Anzeigenverordnung - ZAGAnzV
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Eingangsformel
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§ 1 Einreichungsverfahren
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§ 2 Unterlagen nach § 8 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis)
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§ 3 Mitteilungen nach § 8 Absatz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse)
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§ 4 Anzeigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung)
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§ 5 Anzeigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung)
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§ 6 Vorlage von Unterlagen nach § 17 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht)
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§ 7 Angaben nach § 19 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Inanspruchnahme von Agenten)
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§ 8 Anzeigen nach § 20 Absatz 2 und § 29 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Auslagerung)
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§ 9 Anzeigen nach § 25 Absatz 1 und 2 sowie § 19 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Inanspruchnahme von Agenten)
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§ 10 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Bestellung eines Geschäftsleiters)
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§ 11 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 und 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Bedeutende Beteiligung am eigenen Zahlungsinstitut und passivische enge Verbindungen)
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§ 12 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (aktivische enge Verbindungen)
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§ 13 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Vereinigung von Instituten)
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§ 14 Inkrafttreten
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Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1)
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Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2)
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
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Anlage 4 (zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
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Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2 Satz 3)
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Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Satz 5)
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Anlage 7 (zu § 11 Absatz 1 und 2)
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Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2)
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