Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Der Betriebsrat - wichtiges Instrument für die Einahltung der Mitarbeiterrechte
16.07.2017 | Arbeitsrecht
In jedem Betrieb ab einer Mitarbeiterzahl von fünf Personen besteht laut Arbeitsrecht das Recht auf Gründung eines Betriebsrates. Dieser hat die Aufgabe sich um die Belange der Mitarbeiter zu kümmern und diese gegebenenfalls gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Geregelt im Arbeitsschutz sind beispielsweise gewisse Pausenzeiten und der Anspruch auf Schutzkleidung in bestimmten Arbeitsbereichen. Hält sich der Arbeitgeber nicht an solche Rechte seiner Mitarbeiter, so kann der Betriebsrat einschreiten um den Mitarbeitern zu ihrem Recht zu verhelfen. Insgesamt hat das Arbeitsrecht in Deutschland dem Betriebsrat weitreichende Rechte eingeräumt, um die Mitarbeiteranliegen zu vertreten.
Die Zahl der Mitglieder des Betriebsrates wird durch die Mitarbeiterzahl festgelegt. In einem Kleinbetrieb kann es daher sein, dass der Betriebsrat durch nur eine Person vertreten wird, in Großbetrieben hingegen können dem Betriebsrat 30 Personen und mehr angehören. Jeder Mitarbeiter des Betriebes hat das aktive Wahlrecht, sich passiv zur Wahl stellen, darf sich hingegen nur, wer dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört.
Die Mitglieder in Betriebsräten müssen über Mitarbeiterkündigungen sowie Neueinstellungen informiert werden und haben bei allen Personalentscheidungen ein Mitspracherecht. Besonders relevant ist auch die Tatsache, dass Betriebsratsmitgliedern laut Arbeitsrecht ein Kündigungsschutz zusteht. Auf diese Weise wird vermieden, dass Betriebsräten, die sich für Rechte der Mitarbeiter einsetzen, einfach gekündigt werden könnte.
Gang und Gäbe ist es allerdings bis heute, dass solche Dinge von Mitarbeitern selber angeschafft werden müssen. Auch ist die Einhaltung erholsamer Pausenzeiten nicht in allen Betrieben gewährleistet. Sind Rechte so eindeutig geregelt im Arbeitsschutz wie der Gesundheitsschutz, so kann sich der Betriebsrat an den Arbeitgeber wenden und die Rechte für die Mitarbeiter einfordern.
Betriebsräte sind laut Arbeitsrecht mit einer Fülle an Befugnissen ausgestattet und können nicht gekündigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber unbequem werden. Sie setzen sich umfangreich für die Gestaltung der Arbeitsplätze ein und unterstützen Mitarbeiter bei Konflikten, beispielsweise einer rechtswidrigen Kündigung oder Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes.
Geregelt im Arbeitsschutz sind beispielsweise gewisse Pausenzeiten und der Anspruch auf Schutzkleidung in bestimmten Arbeitsbereichen. Hält sich der Arbeitgeber nicht an solche Rechte seiner Mitarbeiter, so kann der Betriebsrat einschreiten um den Mitarbeitern zu ihrem Recht zu verhelfen. Insgesamt hat das Arbeitsrecht in Deutschland dem Betriebsrat weitreichende Rechte eingeräumt, um die Mitarbeiteranliegen zu vertreten.
Die Zahl der Mitglieder des Betriebsrates wird durch die Mitarbeiterzahl festgelegt. In einem Kleinbetrieb kann es daher sein, dass der Betriebsrat durch nur eine Person vertreten wird, in Großbetrieben hingegen können dem Betriebsrat 30 Personen und mehr angehören. Jeder Mitarbeiter des Betriebes hat das aktive Wahlrecht, sich passiv zur Wahl stellen, darf sich hingegen nur, wer dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört.
Die Arbeit von Betriebsräten
Die von den Mitarbeitern gewählten Mitglieder sind in der Regel jederzeit von den Mitarbeitern des Betriebes auf Probleme ansprechbar. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen einem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber, so kann der Betriebsrat vermittelnd einschreiten und auch den Mitarbeiter beraten.Die Mitglieder in Betriebsräten müssen über Mitarbeiterkündigungen sowie Neueinstellungen informiert werden und haben bei allen Personalentscheidungen ein Mitspracherecht. Besonders relevant ist auch die Tatsache, dass Betriebsratsmitgliedern laut Arbeitsrecht ein Kündigungsschutz zusteht. Auf diese Weise wird vermieden, dass Betriebsräten, die sich für Rechte der Mitarbeiter einsetzen, einfach gekündigt werden könnte.
Ein Beispiel aus dem Alltag im Betriebsrat
Geregelt im Arbeitsschutz sind die Rechte auf den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter, was für den Arbeitgeber die Pflicht bedeutet beispielsweise Schutzkleidung in Bereichen mit gesundheitlicher Gefährung zur Verfügung zu stellen.Gang und Gäbe ist es allerdings bis heute, dass solche Dinge von Mitarbeitern selber angeschafft werden müssen. Auch ist die Einhaltung erholsamer Pausenzeiten nicht in allen Betrieben gewährleistet. Sind Rechte so eindeutig geregelt im Arbeitsschutz wie der Gesundheitsschutz, so kann sich der Betriebsrat an den Arbeitgeber wenden und die Rechte für die Mitarbeiter einfordern.
Die Bedeutung des Betriebsrates
Das deutsche Arbeitsrecht gewährt den Arbeitern und Angestellten durch das Recht auf Gründung eines Betriebsrates eine gewisse Angleichung der Rechte der Arbeitnehmer mit denen des Arbeitgebers. Dieser kann nicht ohne die Beachtung der Rechte seiner Arbeitnehmer über diese und deren Arbeitskraft verfügen.Betriebsräte sind laut Arbeitsrecht mit einer Fülle an Befugnissen ausgestattet und können nicht gekündigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber unbequem werden. Sie setzen sich umfangreich für die Gestaltung der Arbeitsplätze ein und unterstützen Mitarbeiter bei Konflikten, beispielsweise einer rechtswidrigen Kündigung oder Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes.