Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Job kündigen - So klappt´s ohne Komplikationen
12.04.2018 | Arbeitsrecht
Frust im Job ist nicht zwangsweise ein Muss. Gerade wenn die Arbeit Freude bereitet, werden Ihnen die auferlegten Tätigkeiten wesentlich leichter von der Hand gehen. Gehen sie aber schon jeden Tag gefrustet zur Arbeit, wird es Zeit zu neuen Ufern aufzubrechen.

Auf Dauer werden Sie sonst nicht glücklich. Doch gewusst wie, ersparen Sie sich eine Menge Ärger mit dem Chef und auch ein großes Paket Ihrer eignen Nerven. So klappt es ohne negative Folgen mit der richtigen Kündigung.

Kündigen - aber bitte durchdacht

Innerlich haben Sie bereits eine gewisse Zeit mit Ihrem derzeitigen Job abgeschlossen, doch haben sich noch nicht wirklich dazu überwinden können den allerletzten Schritt zu gehen? Nicht immer sind dramatische Szenen die Grundlage einer Kündigung, diese kann ebenso ganz friedlich und ordnungsgemäß ablaufen.

Spielen Sie nämlich schon länger mit dem Gedanken des Berufswechsels, so wird die Motivation in Ihrem derzeitigen Beruf nur noch weiter sinken. Auf keinen Fall sollte eine Kündigung übereilt oder aus einer Wut-Situation heraus erfolgen und von Anfang an gut durchdacht sein.

Sollten Sie dennoch unbedingt das Bedürfnis verspüren, die Bombe richtig platzen zu lassen, können Sie dies am Ende immer noch tun, dann, wenn Sie Ihrem derzeitigen Arbeitgeber sicher nicht mehr über den Weg laufen werden. Das ist nach dem Einhalten der Kündigungsfristen der Fall.

Aber lassen Sie hier nicht unbeachtet: Negative Eindrücke und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Streit sind keine gute Grundlage für einen erfolgreichen Neustart und erfordern dann meist die Hilfe eines Anwalt für Arbeitsrecht. Denn bedenken Sie: Man begegnet sich immer zweimal im Leben!

Im Idealfall einen souveränen Abgang hinlegen

Ein souveräner Abgang bleibt jedem in positiver Erinnerung und wird niemals einen schlechten Gedanken an Sie nach sich ziehen. Um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu wiegen, ist es ratsam, alle Abläufe korrekt zu durchlaufen. Ansonsten könnte Ihr zukünftiger Ex-Arbeitgeber die Kündigung sogar anfechten.

Die Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnis muss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Sobald diese von Ihnen persönlich mit Ihrer Unterschrift unterzeichnet wurde und dem Arbeitgeber vorliegt, gewinnt sie an Gültigkeit und ist wirksam.

Besonders von Bedeutung ist bei einer wirksamen Kündigung auch das Einhalten der gesetzlichen Fristen, die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses im Vertrag festgehalten worden sind.

Zu beachten

In Ihrem Kündigungsschreiben sollten Sie unbedingt ein Arbeitszeugnis erwähnen, auf das Sie bestehen. Sie benötigen es für zukünftige Arbeitgeber. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Formulierungen so zu wählen, dass sie für den künftigen Beruf als berufsfördernd angesehen werden.

Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten in Deutschland

In Deutschland kann der Arbeitnehmer sein bestehendes Arbeitsverhältnis immer zum fünfzehnten oder zu Monatsende kündigen. Dies geschieht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Diese beträgt in Deutschland vier Wochen, kann vom Arbeitgeber im Vertrag aber auch individuell festgelegt worden sein.

Sie haben hier also genug Zeit um sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten und sich neu zu orientieren bzw. einen anderen Arbeitsplatz zu finden. Ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Leistungen haben, erfahren Sie in Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Grundsätzlich besteht Anspruch wenn Sie unfreiwillig in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind. Im anderen Fall kann eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten eintreten. Kündigen Sie also von sich aus, so ist der Eintritt dieser Sperrzeit höchstwahrscheinlich. Dies sollten Sie in jedem Fall vorab bedenken.

Über die gesetzliche Rechtslage konsultiere einen Anwalt für Arbeitsrecht.
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