Am 14. Mai des Jahres 2019 wurde durch den Europäischen Gerichtshof die Entscheidung getroffen, dass die Arbeitszeiten von sämtlichen europäischen Arbeitnehmern in Zukunft aufgezeichnet werden müssen. Für diesen Zweck müssen Unternehmen ein verlässliches Zeiterfassungssystem zur Verfügung stellen, das in der Lage ist, die geleisteten Arbeitszeiten zu dokumentieren.
Allerdings ist bis heute noch nicht bekannt, wann dieses Gesetz zur Zeiterfassung in der Bundesrepublik tatsächlich umgesetzt wird. Somit sind in vielen Unternehmen offene Fragen zu diesem Thema vorhanden.
Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit - Der aktuelle Stand
Aktuell soll das Arbeitsministerium des Bundes an einem Gesetzesentwurf arbeiten, durch den das Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf Bundesebene umgesetzt wird. Bis jetzt ist durch das geltende Arbeitsrecht lediglich vorgegeben, dass eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen sowie von Überstunden besteht.
Das europäische Urteil sieht nun jedoch eine systematische Erfassung der gesamten Arbeitszeit vor. Sollte dies auch in Deutschland zu einem Gesetz werden, würde dies der Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit gleichen. Allerdings liegen aktuell noch keinerlei Informationen dazu vor, wann das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung voraussichtlich in Kraft tritt.
Dennoch ist schon heute klar, dass für Unternehmen in Zukunft die Pflicht dazu bestehen wird, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
Die Arbeitszeiterfassung - Welche Anforderungen muss sie erfüllen?
Das bedeutet, dass es zukünftig nötig wird, eine vollständige Dokumentation über die gesamte Arbeitszeit vorweisen zu können. Die Verwaltung der Zeiten in einem digitalen System sollte dabei auch die Abwesenheitszeiten umfassen. Für die Nutzung zugelassen sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes alle Systemen, die in der Lage sind, die Zeiten verlässlich zu dokumentieren und zu speichern.
Schon heute wird per Gesetz in Deutschland vorgeschrieben, dass eine Pause von mindestens 30 Minuten nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden eingehalten werden muss. Mindestens 45 lang muss die Pause ausfallen, wenn neun Stunden gearbeitet wurde. Derartige Vorgaben können in modernen Zeiterfassungssystemen problemlos hinterlegt werden.
Im Übrigen wirkt sich die zukünftige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht negativ auf Beschäftige aus, die im Home-Office arbeiten. Schließlich bieten zahlreiche innovative Systeme der digitalen Zeiterfassung praktische Funktionen an, mit denen sich die Mitarbeiter auch Zuhause - oder an jedem anderen Ort - problemlos zur Arbeit an- und abmelden können. Möglich ist dies zum Beispiel mit einer Smartphone-App, einem Tablet oder dem Desktop-PC.
Der Umgang mit Ãœberstunden
Dadurch, dass im Rahmen des kommenden Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung sämtliche Überstunden dokumentiert werden müssen, wird jedoch nicht gleichzeitig festgelegt, dass für den Arbeitgeber die Pflicht besteht, diese auch zu entlohnen. Es wird so auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, geleistete Überstunden durch Gleitzeitmodelle abzubauen.
Natürlich stellen sich Unternehmen auch die Frage, welche Konsequenzen sie eigentlich zu befürchten haben, wenn sie der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommen. Allerdings sind zu dieser Frage noch keine Details bekannt, da die gesetzlichen Regelungen hierzulande noch nicht vorliegen. Allerdings ist es nahezu sicher, dass Arbeitgeber mit entsprechenden Verwarnungen und empfindlichen Bußgeldern rechnen müssen, wenn sie ihren Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung nicht nachkommen.
Werden heute Überstunden nicht wie vorgeschrieben erfasst, können dafür bereits Bußgelder in Höhe bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Aus diesem Grund sind Unternehmen gut damit beraten, schon heute ein umfassendes System zur Zeiterfassung zu implementieren.