Ratgeber zum Thema E-Commerce
Offene Forderungen: Kann ein Inkassounternehmen hilfreich sein?
04.12.2017 | E-Commerce
Sicherlich haben die meisten von Ihnen diesen Begriff schon einmal gehört oder gar mit einem Inkassounternehmen zu tun gehabt. Vielleicht auch Sie? Das ist aber in der heutigen Zeit nicht so ganz unüblich. Leider hat die Zahlungsmoral vieler Kunden im privaten oder geschäftlichen Bereich nachgelassen. Oft ist aber auch eine allgemeine Überschuldung des jeweiligen Kunden nicht unerheblich.

Aufgaben eines Inkassounternehmens

Ein solches Unternehmen wird immer mit der Eintreibung offener Forderung beauftragt, wenn mehrere Mahnungen seitens des Unternehmens nicht geholfen haben.

Firmen schreiben Rechnungen die oft leider nicht bezahlt werden oder erst sehr viel später. Dann wird ein Inkassounternehmen zu Hilfe geholt. Sie werden damit beauftragt, offene Forderungen einzutreiben.

Den Begriff Inkasso kann man auch gleichsetzten mit der Verwaltung einer Debitorenbuchhaltung, nur mit sehr viel an zusätzlichen Kosten. Oft geben Unternehmen das Mahnwesen gleich aus der Hand und sparen so eigenen Personalkosten.

Aber auch Inkassounternehmen müssen sich an gewisse Regeln halten. Auch hier gibt es die sogenannten "schwarzen Schafe" wie in jeder Branche.Seriöse Unternehmen gehören einer Organisation von Interessenverbänden an, wie z. B. dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen. So unterliegen auch sie gewisse Regeln. Diese müssen unbedingt eingehalten werden!

Wann tritt nun ein Inkassobüro in Kraft

Ein Inkassounternehmen ist immer dann gefordert, wenn ein Schuldner trotz mehrerer Mahnungen nicht reagiert. Das Unternehmen schickt eine weitere Aufforderung zur Bezahlung der säumigen Rechnung.

Nun kann sich der Schuldner dazu äußern und auch evtl. seine Einwände mitteilen. Vielleicht hat er im besten Fall auch inzwischen die Rechnung beglichen. Wenn nicht, dann kommen weitere zusätzliche Kosten auf den Schuldner zu.

Das sind in der Regel zum Rechnungsbetrag angefallenen Mahnkosten, dann noch die Kosten des Inkassounternehmens und noch weitere Betreibungskosten. Das kann richtig teuer werden. Wie hoch die Kosten des Inkassounternehmens sein dürfen, ist gesetzlich festgelegt.

Ist der Schuldner nun immer noch nicht bereit seine Schuld zu begleichen, geht die ganze Sache zum Gericht und es wird eine Zwangsvollstreckung erlassen! Darüber wird der Schuldner selbstverständlich informiert. Aber spätestens an dieser Stelle sollte er die Reißleine ziehen und Einsicht zeigen.

Es nützt nichts, wenn sie Vogel-Strauß-Politik machen und den Kopf in den Sand stecken. Die Angelegenheit wird nicht besser, sondern eher schlimmer und immer teurer. Inkassounternehmen sind immer bestrebt, die Rechte beider Seiten zu vertreten sind und eine gütliche Einigung zustande kommt.

Ist erst einmal die Zwangsvollstreckung eingeleitet können Kunden nicht mehr viel ändern, sie müssen zahlen. Lassen Sie es nicht erst soweit kommen und sparen unnötige Kosten.
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