Ratgeber zum Thema Urheberrecht
Rechtsichere Verwendung von Bildern, insbesondere von fremden Bildern
15.07.2013 | Urheberrecht
Mehr zum Thema:
Urheberrecht, Bilder, Geistiges-eigentum, Copyright, Kennzeichnungspflichten, Lizenzbedingungen
Bei der Gestaltung von Webseiten kommt man selten ohne passende Bilder aus, da diese die Inhalte durchaus bereichern und als Eyecatcher dienen. Das Internet bietet hier eine Fülle von Möglichkeiten, bei denen das Zugreifen so leicht erscheint. Jedoch sollte man sich nicht täuschen lassen, denn die Nutzung von fremden Bildern hat durchaus seine Tücken und kann eine Menge Probleme und Kosten mit sich bringen. Auch bei den recht großzügig und teilweise günstigen oder sogar kostenlos auf unterschiedlichen Portalen angebotenen Bildern ist Vorsicht geboten. Denn hier findet sich der Teufel im Detail - und damit in den Lizenzbedingungen für kotenlose Bilder oder auch kostenpflichtige Bilder.
Nutzer sollten wissen, was lizenzfrei bedeutet und ebenfalls, wie die Quellenangaben für Bilder gestalte sein sollten. Denn selbst nach dem Erwerb der Lizenz kann eine falsche oder fehlende Urheberbenennung durch Anmahnung teure Konsequenzen haben. Einige der wichtigsten Falten sollen an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Zusätzliche Informationen zu nützlichen Bild- und Fotoportalen können beispielsweise Webseiten wie www.schnelle-foto-suche.de/kostenlose-bildagenturen.htm entnommen werden. Sich vorab zu informieren ist wichtig. Denn es kommt durchaus vor, dass auf Portalen Fotos lizenzfrei zur privaten und gewerblichen Nutzung offeriert werden, ohne dass dem Anbieter tatsächlich eine entsprechende Berechtigung vorliegt.
Gefahren bei der Verwendung von Bildern
Wie bereits angeführt muss ein Anbieter, der kostenlose Bilder offeriert nicht grundsätzlich auch dazu berechtigt sein. Kommt es dann zu einer Abmahnung durch den eigentlichen Rechteinhaber, wird man als Webseitenbetreiber häufig die Kosten alleine tragen, da das Vertreiber-Portal nicht selten seinen Sitz im Ausland hat, nicht mehr auffindbar ist und letztendlich immer der Webseitenbetreiber selbst für eine entsprechende Rechtsverletzung haftet. Daher ist es notwendig, einige wichtige Grundlagen in Bezug auf online und offline Medien und kostenlos Bilder zu beachten.
Das oberste Gebot bei der Erstellung einer Webseite lautet immer: Niemals fremde Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers verwenden, wobei diese schriftlich vorliegen und notwendigerweise alle Nutzungsbedingungen zum Inhalt haben sollte. Nutzer sollten sich rückversichern, dass der Anbieter das Recht zur Weitergabe besitzt. Niemals Bilder einfach kopieren. Denn auch wenn das World Wide Web so groß erscheint, dass Webseitenbetreiber oft glauben, dass eine solche Nutzung nicht bemerkt wird - in diesem Punkt ist das Internet weitaus kleiner als man denkt. So durchforsten beispielsweise unterschiedliche größere Bild- und Fotoagenturen in regelmäßigen Abständen das Netz auf der Suche nach unlizenzierter Verwendung ihrer Fotos und Bilder.
Von der Verwendung über Copyright bis zu den Kennzeichnungspflichten
In welcher Art und Weise Fotos und Bilder verendet werden dürfen, hängt immer von der gegebenen Nutzungsberechtigung und deren Umfang ab, weshalb dieser konkret besprochen und festgehalten werden sollte. Insbesondere bei den vorgefertigte Nutzungsbedingungen von großen Bildagenturen ist zu beachten, dass kostenlose Bilder oder auch kostengünstige meist nur für eine private Nutzung lizenziert sind, so dass eine Nutzung auf gewerblichen Webseiten bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch wenn Bilder als lizenzfrei angeboten werden, ist dies nicht gleichzusetzen mit kostenlos und unbeschränkt. Daher immer die Lizenzbedingungen ganz genau lesen und notfalls schriftlich nachhaken, wenn etwas nicht ganz klar erscheint.
Wichtig sind auch die Angaben in Bezug auf das Copyright. § 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes besagt: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Das bedeutet: das Urheberbenennungsrecht ist unabhängig von der Verwendungsart der entsprechenden Werke zu betrachten. Grundsätzlich hat der Nutzer die Pflicht, den Rechteinhaber ausdrücklich zu nennen, solange der Urheber nicht schriftlich auf eine namentliche Nennung verzichtet. Hierbei reicht es nach deutschem Recht aus, den Urhebernamen anzugeben. Zu beachten ist allerdings, dass die vertraglichen Regellungen von Agenturen eine andere Art der Nennung vorsehen können.
Nutzer sollten wissen, was lizenzfrei bedeutet und ebenfalls, wie die Quellenangaben für Bilder gestalte sein sollten. Denn selbst nach dem Erwerb der Lizenz kann eine falsche oder fehlende Urheberbenennung durch Anmahnung teure Konsequenzen haben. Einige der wichtigsten Falten sollen an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Zusätzliche Informationen zu nützlichen Bild- und Fotoportalen können beispielsweise Webseiten wie www.schnelle-foto-suche.de/kostenlose-bildagenturen.htm entnommen werden. Sich vorab zu informieren ist wichtig. Denn es kommt durchaus vor, dass auf Portalen Fotos lizenzfrei zur privaten und gewerblichen Nutzung offeriert werden, ohne dass dem Anbieter tatsächlich eine entsprechende Berechtigung vorliegt.
Gefahren bei der Verwendung von Bildern
Wie bereits angeführt muss ein Anbieter, der kostenlose Bilder offeriert nicht grundsätzlich auch dazu berechtigt sein. Kommt es dann zu einer Abmahnung durch den eigentlichen Rechteinhaber, wird man als Webseitenbetreiber häufig die Kosten alleine tragen, da das Vertreiber-Portal nicht selten seinen Sitz im Ausland hat, nicht mehr auffindbar ist und letztendlich immer der Webseitenbetreiber selbst für eine entsprechende Rechtsverletzung haftet. Daher ist es notwendig, einige wichtige Grundlagen in Bezug auf online und offline Medien und kostenlos Bilder zu beachten.
Das oberste Gebot bei der Erstellung einer Webseite lautet immer: Niemals fremde Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers verwenden, wobei diese schriftlich vorliegen und notwendigerweise alle Nutzungsbedingungen zum Inhalt haben sollte. Nutzer sollten sich rückversichern, dass der Anbieter das Recht zur Weitergabe besitzt. Niemals Bilder einfach kopieren. Denn auch wenn das World Wide Web so groß erscheint, dass Webseitenbetreiber oft glauben, dass eine solche Nutzung nicht bemerkt wird - in diesem Punkt ist das Internet weitaus kleiner als man denkt. So durchforsten beispielsweise unterschiedliche größere Bild- und Fotoagenturen in regelmäßigen Abständen das Netz auf der Suche nach unlizenzierter Verwendung ihrer Fotos und Bilder.
Von der Verwendung über Copyright bis zu den Kennzeichnungspflichten
In welcher Art und Weise Fotos und Bilder verendet werden dürfen, hängt immer von der gegebenen Nutzungsberechtigung und deren Umfang ab, weshalb dieser konkret besprochen und festgehalten werden sollte. Insbesondere bei den vorgefertigte Nutzungsbedingungen von großen Bildagenturen ist zu beachten, dass kostenlose Bilder oder auch kostengünstige meist nur für eine private Nutzung lizenziert sind, so dass eine Nutzung auf gewerblichen Webseiten bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch wenn Bilder als lizenzfrei angeboten werden, ist dies nicht gleichzusetzen mit kostenlos und unbeschränkt. Daher immer die Lizenzbedingungen ganz genau lesen und notfalls schriftlich nachhaken, wenn etwas nicht ganz klar erscheint.
Wichtig sind auch die Angaben in Bezug auf das Copyright. § 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes besagt: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Das bedeutet: das Urheberbenennungsrecht ist unabhängig von der Verwendungsart der entsprechenden Werke zu betrachten. Grundsätzlich hat der Nutzer die Pflicht, den Rechteinhaber ausdrücklich zu nennen, solange der Urheber nicht schriftlich auf eine namentliche Nennung verzichtet. Hierbei reicht es nach deutschem Recht aus, den Urhebernamen anzugeben. Zu beachten ist allerdings, dass die vertraglichen Regellungen von Agenturen eine andere Art der Nennung vorsehen können.
