Ratgeber zum Thema Existenzgründer
Soziale Netzwerke, Internetpräsenzen und Marketing - Bewegen Sie sich als Existenzgründer rechtssicher im World Wide Web
16.11.2012 | Existenzgründer
Mehr zum Thema:
Existenzgründer, Existenzgründung, Geschäftsidee, Abmahnfalle, Impressum, Datenschutz, Agb, Widerrufsrecht, Fernabsatz, Facebook, Google
Über die eigentliche Geschäftsidee hinaus, müssen sich Existenzgründer und Selbständige mit vielen Fragen rund um das Unternehmen auseinandersetzen. Darunter Themen wie beispielsweise das Marketing, Buchhaltung und Steuern, die richtige Domain, den passenden Provider und ebenso natürlich auch die richtige Unternehmensform etc. Hierbei gilt es, so einige wichtige Details zu beachten. Denn vielseitige Stolperfallen erschweren es durchaus, sich mit diesen Fragen zu befassen. Insbesondere die Rechtssicherheit in den Bereichen wie Webseiten, Präsentationen in sozialen Netzwerken sowie auch Marketing und E-Mail-Marketing wirft sehr viele Fragen auf und wir möchten Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit bieten, typische Anfängerfehler zu vermeiden, die erfahrungsgemäß immer wieder bezogen auf die Existenzgründung im Word Wide Web gemacht werden.
Rechtsicherheit für Existenzgründer und Selbständige bezogen auf die Internetpräsenz
Eine eigene Internetpräsenz ist im Laufe der letzten Jahre für die meisten Selbständigen und Existenzgründer unerlässlich geworden. Vor allem dann, wenn diese auch im Netz tätig sein wollen. Eine Webseite sollte jedoch in jedem Fall so gestaltet sein, dass sie rechtlich als sicher betrachtet werden kann. Hierbei gibt es einige wichtige Details zu beachten, die sonst zu regelrechten Fallen werden können.
1. Wählen Sie die richtige Domain aus
Bereits bevor man sich für eine Domain entscheidet, sollte man alles Notwendige beachten. Schon während der Registrierung des Domainnamens ist es notwendig, dass rechtliche Vorgaben beachtet werden - wobei sich viele vor allem auf das Markenrecht beziehen. Denn ein Fehler kann den Webseitenbetreiber teuer zu stehen kommen.
Um nicht in die sogenannte Abmahnfalle zu geraten, sollte man insbesondere beachten, dass die Domain nicht gegen ein fremdes Markenrecht verstößt, dass der Domainnamen keine unzulässigen Gattungsbegriffe enthält und auch Namensrechte entsprechend beachtet werden.
2. Stellen Sie das Impressum korrekt dar
Die meisten Webseitenbetreiber, die eine Abmahnung erhalten, bekommen diese meist aufgrund eines fehlerhaften Impressums. Bei geschäftlich genutzten Webseiten gibt es im Gegensatz der Nutzung von privaten Webseiten eine Vielzahl an rechtlichen Vorgaben, die man einhalten muss und die sich auf die Inhalte des Impressums sowie dessen Platzierung beziehen. Welche Angaben genau in das Impressum gehören, hängt grundsätzlich von der Unternehmensform ab sowie auch vom eigenen Geschäftsmodell.
3. Die Datenschutzerklärung als wichtiger Bestandteil der Webseite
Müssen bei einer Webseite, beispielsweise durch Nutzung eines Onlineshops, personenbezogene Daten in ein Kontakt- oder auch Bestellformular eingegeben werden, muss der Webseitenbetreiber dem Nutzer durch eine Datenschutzerklärung darstellen und zusichern, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und natürlich auch ob diese Daten gegebenenfalls übertragen werden und an wen.
Wichtig ist auch, dass wenn Sie als Dienstleiser oder Betreiber eines Onlineshops Verträge über die Webseite abschließen, Sie die Datenschutzerklärung entsprechend mit einem Anwalt abklären und sich diesbezüglich beraten lassen. Denn es kann durchaus notwendig sein, dass hier eine umfassendere Datenschutzerklärung zum Einsatz kommt, die auf das Geschäftsmodell des Webshops angepasst ist.
4. Lassen Sie Vorsicht walten bei Tracking Tools wie Google Analytics etc.
Wenn Sie Tracking Tools wie Google Analytics, etracker, etc. nutzen, sollten Sie dringend beachten dass nach Annahme der Datenschutzbehörde, es sich bei diesen Daten teilweise ebenfalls um personenbezogenen Daten handeln kann. Daher ist an dieser Stelle Vorsicht geboten. Daher ist es notwendig, dass man sich vorab informiert, wie man Tracking-Tools rechtssicher nutzt und weiß, was datenschutzrechtlich erlaubt ist und was nicht.
5. Die Inhalte der eigenen Webseite können Abmahnfallen beinhalten
Ein sehr wichtiger Punkt bei der Gestaltung der Webseite ist, dass man als Webseitenbetreiber Abmahnfallen vermeidet. Daher ist es notwendig, dass alle Texte, Musikstücke, Bilder und Videos entweder selbst erstellt wurden oder dass darüber entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen wurden. Ist dies nicht der Fall, können Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen drohen, was sehr schnell sehr teuer werden kann.
Wichtig ist zu beachten, dass Bilder immer rechtlich geschützt sind und dass auch die Texte von Mitbewerbern tabu sein sollten, da sie ebenfalls dem Urheberrecht unterliegen.
Verträge abschließen online:
Ebenso wichtige Punkte, die beim Erstellen von Webseiten zu beachten sind, ist der Abschluss von Verträgen im Internet, das für Dienstleister und Online-Shops meist eine Notwendigkeit ist. Handelt es sich um eine Webseite, die ein Unternehmen repräsentiert und über die Verträge direkt abgeschlossen werden, beispielsweise im Rahmen eines Onlineeinkaufs, müssen Punkte wie Punkte Vertragsschluss, AGB und Fernabsatzrecht auf der Webseite eine wichtige Rolle spielen.
Grundsätzlich ist es problemlos möglich, verbindliche Verträge auch über die Webseite online abzuschließen. Damit diese jedoch tatsächlich auch rechtssicher sind, dürfen bestimmte Vorgaben nicht außer Acht gelassen werden. Denn nur so ist der Vertragsabschluss später auch beweisbar und kann entsprechend dokumentiert werden.
6. Was Shop-Betreiber und Dienstleister in den AGB beachten müssen
Unzulässige AGB-Bestandteile und auch selbst erstelle AGB, bei denen die Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist sowie kopierte AGB bieten vielseitige Möglichkeiten einen Webseitenbetreiber abzumahnen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die AGB wirksam und gemäß geltenden Vorgaben in die Webseite eingebunden werden. Es ist absolut unzureichend, AGB irgendwo auf der Webseite darzustellen oder zu verlinken.
7. Was in den Bereichen Widerrufsrecht und Fernabsatzrecht beachtet werden muss
Beim Abschließen von Verträgen über die Webseite, was vor allem bei Dienstleistern und Onlineshops in Frage kommt, sind zahlreiche Vorgaben des Fernabsatzrechts zu beachten und in die Inhalte der Webseite einzubringen. Am häufigsten kommt es in diesem Bereich aufgrund von fehlenden oder veralteten Widerrufsbelehrung zu Abmahnungen - wobei gerade bei Onlineshops ebenso oft eine nicht ausreichende vor- und nachvertragliche Informationspflichten des Fernabsatzrechts zum Problem werden kann.
Probleme entstehen oft auch im Bereich des Marketing und Social Media Marketings, denn hier sollte der Webseitenbetreiber in Betracht ziehen, dass der Bereich Werbung durch das Wettbewerbsrecht in Deutschland strakt reglementiert ist. Praktisch an der Tagesordnung sind Abmahnungen und Gerichtsverfahren aufgrund unzulässiger Werbemaßnahmen.
Da auch soziale Netzwerke von Existenzgründern stark genutzt werden, wenn es darum geht, das eigene neue Unternehmen bekannt zu machen und Kontakt zu Kunden zu aufzunehmen und zu pflegen, gibt es auch hier verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten, die Webseitenbetreiber nicht aus den Augen verlieren sollten.
8. Präsentation des eigenen Unternehmens auf Facebook
Gerade Facebook wird von vielen Unternehmen im Bereich des Social Media Marketings gerne genutzt und an sich kann es sich hierbei um einen guten Weg handeln, Kontakte zu Kunden zu knüpfen und diese entsprechend zu pflegen. Allerdings sollten Unternehmer insbesondere darauf achten, dass die Facebook Fanpage ebenso rechtssicher ist, damit das Marketing auf Facebook sicher umgesetzt werden kann.
9. Welche Fehler entstehen oft bei der Nutzung von Google AdSense und AdWords?
Jede Form des Marketings kann nützlich sein - allerdings sollte man bedenken, dass auch das klassische Marketing wie beispielsweise das Schalten von Anzeigen bei Google durchaus mit Stolperfallen versehen sein kann. Abgemahnt werden in diesem Bereich sehr häufig Markenrechtsverletzungen, die oft aus Unwissenheit entstehen.
10. Was gilt es bei E-Mail-Marketing zu beachten?
E-Mail Marketing und damit die Werbung via E-Mail und Newsletter, gehören zu den am häufigsten eingesetzten Formen der Werbung und bieten ausreichend Möglichkeiten, Internetnutzer auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen. Insbesondere zu beachten sind hier folgende Punkte:
1. Ein strenges Double opt in bei der Anmeldung
2. Besondere Vorsicht beim Kauf von E-Mail-Adressen an den Tag legen
3. Bei Newslettern muss ebenso beachten werden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder, Texte oder Grafiken keinesfalls genutzt werden dürfen
4. Auch bei der Werbung durch Newsletter muss das Wettbewerbsrecht in jeder Hinsicht beachtet werden.
Wichtige Informationen zu diesen Bereichen, können dabei behilflich sein, Abmahnungen zu vermeiden und damit auch, dass die unbedacht gestaltete Webseite zu einem teuren Problem wird.
Rechtsicherheit für Existenzgründer und Selbständige bezogen auf die Internetpräsenz
Eine eigene Internetpräsenz ist im Laufe der letzten Jahre für die meisten Selbständigen und Existenzgründer unerlässlich geworden. Vor allem dann, wenn diese auch im Netz tätig sein wollen. Eine Webseite sollte jedoch in jedem Fall so gestaltet sein, dass sie rechtlich als sicher betrachtet werden kann. Hierbei gibt es einige wichtige Details zu beachten, die sonst zu regelrechten Fallen werden können.
1. Wählen Sie die richtige Domain aus
Bereits bevor man sich für eine Domain entscheidet, sollte man alles Notwendige beachten. Schon während der Registrierung des Domainnamens ist es notwendig, dass rechtliche Vorgaben beachtet werden - wobei sich viele vor allem auf das Markenrecht beziehen. Denn ein Fehler kann den Webseitenbetreiber teuer zu stehen kommen.
Um nicht in die sogenannte Abmahnfalle zu geraten, sollte man insbesondere beachten, dass die Domain nicht gegen ein fremdes Markenrecht verstößt, dass der Domainnamen keine unzulässigen Gattungsbegriffe enthält und auch Namensrechte entsprechend beachtet werden.
2. Stellen Sie das Impressum korrekt dar
Die meisten Webseitenbetreiber, die eine Abmahnung erhalten, bekommen diese meist aufgrund eines fehlerhaften Impressums. Bei geschäftlich genutzten Webseiten gibt es im Gegensatz der Nutzung von privaten Webseiten eine Vielzahl an rechtlichen Vorgaben, die man einhalten muss und die sich auf die Inhalte des Impressums sowie dessen Platzierung beziehen. Welche Angaben genau in das Impressum gehören, hängt grundsätzlich von der Unternehmensform ab sowie auch vom eigenen Geschäftsmodell.
3. Die Datenschutzerklärung als wichtiger Bestandteil der Webseite
Müssen bei einer Webseite, beispielsweise durch Nutzung eines Onlineshops, personenbezogene Daten in ein Kontakt- oder auch Bestellformular eingegeben werden, muss der Webseitenbetreiber dem Nutzer durch eine Datenschutzerklärung darstellen und zusichern, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und natürlich auch ob diese Daten gegebenenfalls übertragen werden und an wen.
Wichtig ist auch, dass wenn Sie als Dienstleiser oder Betreiber eines Onlineshops Verträge über die Webseite abschließen, Sie die Datenschutzerklärung entsprechend mit einem Anwalt abklären und sich diesbezüglich beraten lassen. Denn es kann durchaus notwendig sein, dass hier eine umfassendere Datenschutzerklärung zum Einsatz kommt, die auf das Geschäftsmodell des Webshops angepasst ist.
4. Lassen Sie Vorsicht walten bei Tracking Tools wie Google Analytics etc.
Wenn Sie Tracking Tools wie Google Analytics, etracker, etc. nutzen, sollten Sie dringend beachten dass nach Annahme der Datenschutzbehörde, es sich bei diesen Daten teilweise ebenfalls um personenbezogenen Daten handeln kann. Daher ist an dieser Stelle Vorsicht geboten. Daher ist es notwendig, dass man sich vorab informiert, wie man Tracking-Tools rechtssicher nutzt und weiß, was datenschutzrechtlich erlaubt ist und was nicht.
5. Die Inhalte der eigenen Webseite können Abmahnfallen beinhalten
Ein sehr wichtiger Punkt bei der Gestaltung der Webseite ist, dass man als Webseitenbetreiber Abmahnfallen vermeidet. Daher ist es notwendig, dass alle Texte, Musikstücke, Bilder und Videos entweder selbst erstellt wurden oder dass darüber entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen wurden. Ist dies nicht der Fall, können Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen drohen, was sehr schnell sehr teuer werden kann.
Wichtig ist zu beachten, dass Bilder immer rechtlich geschützt sind und dass auch die Texte von Mitbewerbern tabu sein sollten, da sie ebenfalls dem Urheberrecht unterliegen.
Verträge abschließen online:
Ebenso wichtige Punkte, die beim Erstellen von Webseiten zu beachten sind, ist der Abschluss von Verträgen im Internet, das für Dienstleister und Online-Shops meist eine Notwendigkeit ist. Handelt es sich um eine Webseite, die ein Unternehmen repräsentiert und über die Verträge direkt abgeschlossen werden, beispielsweise im Rahmen eines Onlineeinkaufs, müssen Punkte wie Punkte Vertragsschluss, AGB und Fernabsatzrecht auf der Webseite eine wichtige Rolle spielen.
Grundsätzlich ist es problemlos möglich, verbindliche Verträge auch über die Webseite online abzuschließen. Damit diese jedoch tatsächlich auch rechtssicher sind, dürfen bestimmte Vorgaben nicht außer Acht gelassen werden. Denn nur so ist der Vertragsabschluss später auch beweisbar und kann entsprechend dokumentiert werden.
6. Was Shop-Betreiber und Dienstleister in den AGB beachten müssen
Unzulässige AGB-Bestandteile und auch selbst erstelle AGB, bei denen die Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist sowie kopierte AGB bieten vielseitige Möglichkeiten einen Webseitenbetreiber abzumahnen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die AGB wirksam und gemäß geltenden Vorgaben in die Webseite eingebunden werden. Es ist absolut unzureichend, AGB irgendwo auf der Webseite darzustellen oder zu verlinken.
7. Was in den Bereichen Widerrufsrecht und Fernabsatzrecht beachtet werden muss
Beim Abschließen von Verträgen über die Webseite, was vor allem bei Dienstleistern und Onlineshops in Frage kommt, sind zahlreiche Vorgaben des Fernabsatzrechts zu beachten und in die Inhalte der Webseite einzubringen. Am häufigsten kommt es in diesem Bereich aufgrund von fehlenden oder veralteten Widerrufsbelehrung zu Abmahnungen - wobei gerade bei Onlineshops ebenso oft eine nicht ausreichende vor- und nachvertragliche Informationspflichten des Fernabsatzrechts zum Problem werden kann.
Probleme entstehen oft auch im Bereich des Marketing und Social Media Marketings, denn hier sollte der Webseitenbetreiber in Betracht ziehen, dass der Bereich Werbung durch das Wettbewerbsrecht in Deutschland strakt reglementiert ist. Praktisch an der Tagesordnung sind Abmahnungen und Gerichtsverfahren aufgrund unzulässiger Werbemaßnahmen.
Da auch soziale Netzwerke von Existenzgründern stark genutzt werden, wenn es darum geht, das eigene neue Unternehmen bekannt zu machen und Kontakt zu Kunden zu aufzunehmen und zu pflegen, gibt es auch hier verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten, die Webseitenbetreiber nicht aus den Augen verlieren sollten.
8. Präsentation des eigenen Unternehmens auf Facebook
Gerade Facebook wird von vielen Unternehmen im Bereich des Social Media Marketings gerne genutzt und an sich kann es sich hierbei um einen guten Weg handeln, Kontakte zu Kunden zu knüpfen und diese entsprechend zu pflegen. Allerdings sollten Unternehmer insbesondere darauf achten, dass die Facebook Fanpage ebenso rechtssicher ist, damit das Marketing auf Facebook sicher umgesetzt werden kann.
9. Welche Fehler entstehen oft bei der Nutzung von Google AdSense und AdWords?
Jede Form des Marketings kann nützlich sein - allerdings sollte man bedenken, dass auch das klassische Marketing wie beispielsweise das Schalten von Anzeigen bei Google durchaus mit Stolperfallen versehen sein kann. Abgemahnt werden in diesem Bereich sehr häufig Markenrechtsverletzungen, die oft aus Unwissenheit entstehen.
10. Was gilt es bei E-Mail-Marketing zu beachten?
E-Mail Marketing und damit die Werbung via E-Mail und Newsletter, gehören zu den am häufigsten eingesetzten Formen der Werbung und bieten ausreichend Möglichkeiten, Internetnutzer auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen. Insbesondere zu beachten sind hier folgende Punkte:
1. Ein strenges Double opt in bei der Anmeldung
2. Besondere Vorsicht beim Kauf von E-Mail-Adressen an den Tag legen
3. Bei Newslettern muss ebenso beachten werden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder, Texte oder Grafiken keinesfalls genutzt werden dürfen
4. Auch bei der Werbung durch Newsletter muss das Wettbewerbsrecht in jeder Hinsicht beachtet werden.
Wichtige Informationen zu diesen Bereichen, können dabei behilflich sein, Abmahnungen zu vermeiden und damit auch, dass die unbedacht gestaltete Webseite zu einem teuren Problem wird.
