Im ersten Moment ist der Schock groß: Der Arbeitgeber hat die Kündigung ausgesprochen. Dieses Szenario kann das Leben eines Arbeitnehmers von einem auf den anderen Moment völlig auf den Kopf stellen, insbesondere, wenn die Kündigung aus eigener Perspektive ungerechtfertigt erfolgt ist.
Arbeitnehmer stehen jedoch durchaus Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. In vielen Fällen zeigt sich eine einseitige Kündigung nämlich tatsächlich als unwirksam. Dennoch kommt es immer auf das richtige Verhalten an. Worin dieses besteht, erklärt der folgende Artikel.
Arbeitgeber spricht Kündigung aus - Was ist zu tun?
Im ersten Moment ist es vor allem von Bedeutung, nicht in Panik zu verfallen. Natürlich ist dies gar nicht so leicht, da eine Kündigung in der Regel mit starken Emotionen verbunden ist. Dennoch sind betroffene Arbeitnehmer gut beraten, nichts zu überstürzen und sich stattdessen mit ihren Rechten bei einer Kündigung zu beschäftigen.
Geht es darum, einen kühlen Kopf zu bewahren, kann es Arbeitnehmern beispielsweise bereits helfen, zu wissen, dass eine einseitige Kündigung oft unwirksam ist. Es bestehen daher Möglichkeiten zur Anfechtung der Kündigung oder zumindest eine Abfindung von dem ehemaligen Arbeitgeber zu erhalten.
Die Kündigungsschutzklage
Experten, wie etwa die renommierte Anwältin für Arbeitsrecht, empfiehlt es Arbeitnehmern in keinem Fall, eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber einfach hinzunehmen und ohne Einwand zu akzeptieren. Geraten wird betroffenen Arbeitnehmern in einem solchen Fall, bei dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Selbst, wenn das Arbeitsverhältnis dadurch nicht aufrechterhalten werden kann, erhalten viele Arbeitnehmer so zumindest eine finanzielle Entschädigung in Form einer Abfindung.
Allerdings ist für die Klageeinreichung eine recht kurze Frist zu beachten. Nachdem die Kündigung eingegangen ist, beträgt diese lediglich drei Wochen. Wird diese Frist versäumt, erhält die Kündigung automatisch eine Rechtswirksamkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn diese sich grundsätzlich nicht als wirksam gezeigt hätte.
Fachanwälte für Arbeitsrecht stellen den richtigen Ansprechpartner für eine solche Situation dar, um professionelle Unterstützung im Falle einer einseitigen Kündigung zu erhalten.
Auch, wenn sich die betroffenen Arbeitnehmer mit diesem Thema im Grunde gar nicht auseinandersetzen möchten: Nachdem die Kündigung eingegangen ist, ist umgehend die zuständige Agentur für Arbeit aufzusuchen. Bei dieser muss sowohl eine Arbeitslosen- als auch eine Arbeitssuchend-Meldung erfolgen.
Kommt der gekündigte Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nach, besteht die Gefahr, dass dieser für den Erhalt seines rechtmäßigen Arbeitslosengeldes gesperrt wird.
Schutzwürdige Personen - Besonderheiten einer Kündigung
In vielen Fällen zeigt sich die Kündigung durch den Arbeitgeber nicht rechtskräftig, denn deutsche Arbeitnehmer verfügen generell über einen sehr umfassenden Kündigungsschutz. Sogar Unternehmen, die eine eigene Rechtsabteilung betreiben, spekulieren häufig darauf, dass dennoch eine stillschweigende Akzeptanz der Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt.
Schutzwürdige Personengruppen halten so etwa einen zusätzlichen Kündigungsschutz inne. Zu diesen zählen Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, schwangere Frauen, Betriebsangehörige und schwerbehinderte Menschen. Eine rechtmäßige Kündigung dieser Personengruppen ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings ist es zwingend nötig, dass in diese weitere zuständige Ämter einbezogen werden, wie zum Beispiel das Amt für Integration. Bevor eine offizielle Kündigung erfolgen kann, ist in diesen Fällen somit eine entsprechende Bewilligung nötig.