Ratgeber zum Thema E-Commerce
Was ist rechtlich beim twittern zu beachten?
26.03.2014 | E-Commerce
Mehr zum Thema:
Twitter, Twittern, Social-media, Twitter-stream, Persönlichkeitsschutz, Meinungsfreiheit
Zu den wichtigsten Social-Media Tools im Internet gehört aktuell der im Jahre 2006 gegründete Microblogging-Dienst Twitter, der den meisten Internetnutzern durchaus geläufig ist. Im Rahmen 140 Worten pro Nachricht, kann ein Twitter-Nutzer Millionen Empfänger erreichen und dies gilt schon lange nicht mehr nur für private Nachrichten. Zahlreiche Unternehmen twittern bereits oder planen Kontakt zu ihren Kunden über einen Unternehmensaccount bei Twitter zu suchen. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle daher aufzeigen, wie Unternehmen und Privatnutzer mit rechtlichen Problemen bezüglich Twitter umgehen sollten.
Die Auswahl eines zulässigen Namens bei Twitter
Besonderes Augenmerkt sollte vor allem der Namensauswahl geschenkt werden, wenn man sich als Unternehmer oder Privatperson bei Twitter registriert, da hier ebenfalls keine Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Rechte von Unternehmen, die ein großes Interesse daran haben, dass keine fremden und unbefugten Personen deren rechtlich geschützte Marken und Begriffe als Twitter-Namen sichern.
Zwar bietet die Kunstfreiheit durchaus Möglichkeiten, dass im Rahmen von satirischen Inhalten über eine bestimmte Person oder eine Marke getwittert werden darf, was jedoch niemals den Eindruck erwecken darf, dass es sich bei dem Twitternden selbst um das Unternehmen oder die Person handelt, über die getwittert wird.
Wurde ein Markenname oder der Name eines Unternehmens bereits durch einen Dritten bei Twitter registriert, besteht für die eigentlichen Rechtsinhaber gemäß §§ 5, 15 MarkenG das ausschließliche Recht, das ausschließliche Recht daran, diese Nutzung bei Twitter zu untersagen. Jedoch besteht die Möglichkeit nur dann, wenn ein solches Fake-Profil in der Form genutzt wird, die sich dazu eignet, eine Verwechslung mit dem betroffenen Unternehmen oder dem Markenzeichen herbeizuführen. Zu beachten ist allerdings, dass es in einem solchen Fall eher schwierig wird, den Nutzer bei einem amerikanischen Dienst wie Twitter ausfindig zu machen, da User hier in keiner Weise zur Angabe der eigenen Adresse oder verpflichtet sind und auch eine Verifizierung durch Twitter nicht umgesetzt wird.
In welcher Form sind Twitter-Avatare zulässig?
Auch bei der Entscheidung für einen Avatar, der bei Twitter genutzt werden soll gilt, dass nur Bilder hochgeladen werden dürfen, an denen der Nutzer die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Fotografien anderer Fotografen sowie Grafiken, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht hochgeladen werden. Zu diesen urheberrechtlich geschützten Werken gehören u. a. auch Figuren aus Comics und Cartoons. Darüber hinaus dürfen auch keine Unternehmenslogos oder Markensymbole als Profilbild bei Twitter genutzt werden, wenn keine Erlaubnis des jeweiligen Rechtsinhabers vorliegt, bzw. vorgelegt werden kann.
Besteht für Twitter-Accounts eine Impressumpflicht?
In den letzten Jahren wurde die Frage ob für Twitter eine Impressumpflicht besteht, häufig diskutiert. Bestehend ist eine Impressumpflicht dann, wenn die im Account erzeugten Inhalte einen journalistisch-redaktionellen Charakter haben. Sind die Accounts geschäftlicher oder geschäftsähnlicher Natur, besteht in jedem Fall eine Impressumpflicht, weshalb eine Verlinkung auf das Impressum, beispielsweise im Bereich Web grundsätzlich zu empfehlen ist. Lt. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es aktuell, wenn das Impressum durch zwei Klicks erreicht werden kann. Als Alternative ist es ebenfalls möglich, wenn die Inhalte des Impressums direkt auf dem Profil des Twitter-Accounts dargestellt werden. Wichtig ist dabei allerdings, dass diese leicht zu erkennen sind und unmittelbar erreicht werden können und dabei ständig verfügbar sind. Dies beinhaltet auch, dass die Informationen auch mobil erreichbar sind.
Werden Twitter Streams rein zu privaten Zwecken genutzt, ist eine Impressumpflicht nicht gegeben, wenn das Profil "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" verwendet wird (vgl. § 55 I RStV). Jedoch sollte man im Zweifelsfall sein Profil mit einem Passwort versehen, damit davon ausgegangen werden kann, dass grundsätzlich eine persönliche Nutzung erfolgt.
Besteht ein rechtlicher Schutz auf die Tweets?
Für die Frage, ab welchem Punkt genau eine geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die nötige Schöpfungshöhe erreicht, damit ein urheberrechtlicher Werkschutz erlangt werden kann, gibt es grundsätzlich bisher keine Maßstäbe. Jedoch ist im Regelfall bei 140 Worten nicht davon auszugehen, dass man damit die Urheberrechte eines Nutzers verletzt. Wie in den meisten Fällen können jedoch auch Ausnahmen bestehen, wenn es sich bei dem Tweet um den Refrain eines bekannten Liedes handelt, welcher natürlich auf weniger als 140 Zeichen umfassen kann.
Im Wesentlichen anders gestaltet sich die Sachlage, wenn beispielsweise ein vollständiges Twitter-Nutzungsprofil durch einen anderen Nutzer kopiert und als eigene Leistung angeboten wird. Ein solcher Umstand könnte von den Gerichten als eine strafbare Rechtsverletzung aufgrund einer unzulässigen Vervielfältigung einer urheberrechtlichen Datenbank betrachtet werden. Soweit es allerdings aktuell ersichtlich ist, gibt es diesbezüglich noch keine exakte Rechtsprechung.
Wie gestalten sich die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht auf Twitter?
Grundsätzlich besteht auf Twitter die Möglichkeit, alles und über alles twittern zu können, was durch die Meinungsfreiheit abgedeckt ist. Dies beinhaltet jedoch auch, das keinesfalls Tweets verfasst werden dürfen, die die Grenze zur sogenannten Schmähkritik übersteigen oder in deren Rahmen einzelne Personen im strafrechtlichen Sinne beleidigt werden. In einem solchen Fall wird der Persönlichkeitsschutz dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vorangestellt. Ein Unterschied zu den bisherigen Regeln, bezogen auf das Publizieren im Internet ergibt sich daher nicht.
Haftet der Account-Inhaber für sonstige Angaben und Links in Tweets?
Eine richterliche Entscheidung von hoher Stelle gibt es bezogen auf die Frage, wann der Inhalt eines Links zu Eigen gemacht wird nicht. Jedoch nahm im Rahmen einer Entscheidung vom April 2010 d LG Frankfurt a.M. im Beschluss vom 20. April 2010, Az.: 3-08 O 46/10 an, dass eine Haftung, bezogen auf das Setzen von Links mit rechtswidrigem Inhalt bei Twitter nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Daher sollte man sich als Nutzer grundsätzlich darüber bewusst sein, welche Inhalte man tatsächlich kommentiert auf Twitter publizieren möchte.
Dies gilt insbesondere auch für geschäftliche Twitter-Streams. Werden in diesem Rahmen beispielsweise von einem Onlineshop einzelne Preisangaben zu bestimmten Produkten im Onlineshop getwittert, so müssen diese gemäß den Vorgaben der PreisangabenVO vollständig und wahrheitsgemäß dargestellt werden.
Welche Grenzen sind beim geschäftlichen Twittern zu beachten?
Hat sich ein Unternehmen dazu entschieden, einen Twitter- oder Social-Media-Beauftragten einsetzen ist dies, bezogen auf die Professionalität natürlich zu begrüßen, beinhaltet aber in jedem Fall die Notwendigkeit, dass Angaben darüber gemacht werden müssen, über welche Inhalte und in welcher Weise getwittert werden darf und soll. Wichtig ist vor allem, dass insbesondere die Haftungsfragen vorab vertraglich mit dem entsprechenden Mitarbeiter geregelt und festgelegt werden. Dies ist grundsätzlich schon unter den Gesichtspunkten notwendig, dass dieser in der Regel einen direkten Kontakt zum Endverbraucher aufnimmt.
Im Allgemeinen könnte sich ein Fazit aus den gegebenen Informationen wie folgt darstellen:
Inzwischen sind bereits die ersten Abmahnungen an Twitter-Nutzer ergangen, da diese u. a. über die direkten Nachrichten Spam erzeugt haben oder ein Unternehmen, ohne deren Einverständnis in der Öffentlichkeit negativ dargestellt haben.
Möchte man für eine rechtskonforme Twitternutzung sorgen, so sollten die o. g. Punkte in jedem Fall beachtet werden. Denn nur auf diese Weise stellt Twitter eine starke und durchaus sinnvolle Ergänzung zum Online Marketing dar.
Die Auswahl eines zulässigen Namens bei Twitter
Besonderes Augenmerkt sollte vor allem der Namensauswahl geschenkt werden, wenn man sich als Unternehmer oder Privatperson bei Twitter registriert, da hier ebenfalls keine Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Rechte von Unternehmen, die ein großes Interesse daran haben, dass keine fremden und unbefugten Personen deren rechtlich geschützte Marken und Begriffe als Twitter-Namen sichern.
Zwar bietet die Kunstfreiheit durchaus Möglichkeiten, dass im Rahmen von satirischen Inhalten über eine bestimmte Person oder eine Marke getwittert werden darf, was jedoch niemals den Eindruck erwecken darf, dass es sich bei dem Twitternden selbst um das Unternehmen oder die Person handelt, über die getwittert wird.
Wurde ein Markenname oder der Name eines Unternehmens bereits durch einen Dritten bei Twitter registriert, besteht für die eigentlichen Rechtsinhaber gemäß §§ 5, 15 MarkenG das ausschließliche Recht, das ausschließliche Recht daran, diese Nutzung bei Twitter zu untersagen. Jedoch besteht die Möglichkeit nur dann, wenn ein solches Fake-Profil in der Form genutzt wird, die sich dazu eignet, eine Verwechslung mit dem betroffenen Unternehmen oder dem Markenzeichen herbeizuführen. Zu beachten ist allerdings, dass es in einem solchen Fall eher schwierig wird, den Nutzer bei einem amerikanischen Dienst wie Twitter ausfindig zu machen, da User hier in keiner Weise zur Angabe der eigenen Adresse oder verpflichtet sind und auch eine Verifizierung durch Twitter nicht umgesetzt wird.
In welcher Form sind Twitter-Avatare zulässig?
Auch bei der Entscheidung für einen Avatar, der bei Twitter genutzt werden soll gilt, dass nur Bilder hochgeladen werden dürfen, an denen der Nutzer die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Fotografien anderer Fotografen sowie Grafiken, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht hochgeladen werden. Zu diesen urheberrechtlich geschützten Werken gehören u. a. auch Figuren aus Comics und Cartoons. Darüber hinaus dürfen auch keine Unternehmenslogos oder Markensymbole als Profilbild bei Twitter genutzt werden, wenn keine Erlaubnis des jeweiligen Rechtsinhabers vorliegt, bzw. vorgelegt werden kann.
Besteht für Twitter-Accounts eine Impressumpflicht?
In den letzten Jahren wurde die Frage ob für Twitter eine Impressumpflicht besteht, häufig diskutiert. Bestehend ist eine Impressumpflicht dann, wenn die im Account erzeugten Inhalte einen journalistisch-redaktionellen Charakter haben. Sind die Accounts geschäftlicher oder geschäftsähnlicher Natur, besteht in jedem Fall eine Impressumpflicht, weshalb eine Verlinkung auf das Impressum, beispielsweise im Bereich Web grundsätzlich zu empfehlen ist. Lt. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es aktuell, wenn das Impressum durch zwei Klicks erreicht werden kann. Als Alternative ist es ebenfalls möglich, wenn die Inhalte des Impressums direkt auf dem Profil des Twitter-Accounts dargestellt werden. Wichtig ist dabei allerdings, dass diese leicht zu erkennen sind und unmittelbar erreicht werden können und dabei ständig verfügbar sind. Dies beinhaltet auch, dass die Informationen auch mobil erreichbar sind.
Werden Twitter Streams rein zu privaten Zwecken genutzt, ist eine Impressumpflicht nicht gegeben, wenn das Profil "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" verwendet wird (vgl. § 55 I RStV). Jedoch sollte man im Zweifelsfall sein Profil mit einem Passwort versehen, damit davon ausgegangen werden kann, dass grundsätzlich eine persönliche Nutzung erfolgt.
Besteht ein rechtlicher Schutz auf die Tweets?
Für die Frage, ab welchem Punkt genau eine geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die nötige Schöpfungshöhe erreicht, damit ein urheberrechtlicher Werkschutz erlangt werden kann, gibt es grundsätzlich bisher keine Maßstäbe. Jedoch ist im Regelfall bei 140 Worten nicht davon auszugehen, dass man damit die Urheberrechte eines Nutzers verletzt. Wie in den meisten Fällen können jedoch auch Ausnahmen bestehen, wenn es sich bei dem Tweet um den Refrain eines bekannten Liedes handelt, welcher natürlich auf weniger als 140 Zeichen umfassen kann.
Im Wesentlichen anders gestaltet sich die Sachlage, wenn beispielsweise ein vollständiges Twitter-Nutzungsprofil durch einen anderen Nutzer kopiert und als eigene Leistung angeboten wird. Ein solcher Umstand könnte von den Gerichten als eine strafbare Rechtsverletzung aufgrund einer unzulässigen Vervielfältigung einer urheberrechtlichen Datenbank betrachtet werden. Soweit es allerdings aktuell ersichtlich ist, gibt es diesbezüglich noch keine exakte Rechtsprechung.
Wie gestalten sich die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht auf Twitter?
Grundsätzlich besteht auf Twitter die Möglichkeit, alles und über alles twittern zu können, was durch die Meinungsfreiheit abgedeckt ist. Dies beinhaltet jedoch auch, das keinesfalls Tweets verfasst werden dürfen, die die Grenze zur sogenannten Schmähkritik übersteigen oder in deren Rahmen einzelne Personen im strafrechtlichen Sinne beleidigt werden. In einem solchen Fall wird der Persönlichkeitsschutz dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vorangestellt. Ein Unterschied zu den bisherigen Regeln, bezogen auf das Publizieren im Internet ergibt sich daher nicht.
Haftet der Account-Inhaber für sonstige Angaben und Links in Tweets?
Eine richterliche Entscheidung von hoher Stelle gibt es bezogen auf die Frage, wann der Inhalt eines Links zu Eigen gemacht wird nicht. Jedoch nahm im Rahmen einer Entscheidung vom April 2010 d LG Frankfurt a.M. im Beschluss vom 20. April 2010, Az.: 3-08 O 46/10 an, dass eine Haftung, bezogen auf das Setzen von Links mit rechtswidrigem Inhalt bei Twitter nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Daher sollte man sich als Nutzer grundsätzlich darüber bewusst sein, welche Inhalte man tatsächlich kommentiert auf Twitter publizieren möchte.
Dies gilt insbesondere auch für geschäftliche Twitter-Streams. Werden in diesem Rahmen beispielsweise von einem Onlineshop einzelne Preisangaben zu bestimmten Produkten im Onlineshop getwittert, so müssen diese gemäß den Vorgaben der PreisangabenVO vollständig und wahrheitsgemäß dargestellt werden.
Welche Grenzen sind beim geschäftlichen Twittern zu beachten?
Hat sich ein Unternehmen dazu entschieden, einen Twitter- oder Social-Media-Beauftragten einsetzen ist dies, bezogen auf die Professionalität natürlich zu begrüßen, beinhaltet aber in jedem Fall die Notwendigkeit, dass Angaben darüber gemacht werden müssen, über welche Inhalte und in welcher Weise getwittert werden darf und soll. Wichtig ist vor allem, dass insbesondere die Haftungsfragen vorab vertraglich mit dem entsprechenden Mitarbeiter geregelt und festgelegt werden. Dies ist grundsätzlich schon unter den Gesichtspunkten notwendig, dass dieser in der Regel einen direkten Kontakt zum Endverbraucher aufnimmt.
Im Allgemeinen könnte sich ein Fazit aus den gegebenen Informationen wie folgt darstellen:
Inzwischen sind bereits die ersten Abmahnungen an Twitter-Nutzer ergangen, da diese u. a. über die direkten Nachrichten Spam erzeugt haben oder ein Unternehmen, ohne deren Einverständnis in der Öffentlichkeit negativ dargestellt haben.
Möchte man für eine rechtskonforme Twitternutzung sorgen, so sollten die o. g. Punkte in jedem Fall beachtet werden. Denn nur auf diese Weise stellt Twitter eine starke und durchaus sinnvolle Ergänzung zum Online Marketing dar.
