Ratgeber zum Thema Anwaltsempfehlung
Wie funktioniert die Namensänderung nach der Scheidung?
17.04.2018 | Anwaltsempfehlung
Vieles verändert sich, wenn Sie sich scheiden lassen und nicht jeder möchte den Namen des Expartners behalten. Folgend wird erklärt, welchen Namen Sie und die gemeinsamen Kinder zukünftig tragen, ob der Expartner Sie zur Namensänderung zwingen kann sowie weitere wichtige Fakten rund um das Thema Namensänderung nach der Scheidung.

Kann Sie der Expartner zu einer Namensänderung zwingen?

Einige Menschen möchten nach der Trennung einen endgültigen Schlussstrich ziehen und verlangen, dass die Exfrau wieder ihren Mädchennamen annimmt. In der Praxis ist das aber oft nicht realisierbar, zum Beispiel, weil Sie sich bereits einen Namen in der Berufswelt erarbeitet haben oder wegen der gemeinsamen Kinder.

Rein rechtlich kann Sie niemand zu einer Namensänderung zwingen. Sie dürfen den Namen Ihres Expartners nach der Trennung behalten, auch wenn Sie eine neue Ehe schließen sollten. Genauso dürfen Sie aber auch Ihren Mädchennamen wieder annehmen.

Welchen Namen tragen die gemeinsamen Kinder zukünftig?

Die gemeinsamen Kinder behalten nach der Trennung ihren Namen. Entschließen Sie sich, Ihren Mädchennamen wieder anzunehmen, tragen Sie zukünftig einen anderen Familiennamen als die Kinder. Sollen die Kinder auch einen anderen Namen tragen, muss dies beantragt werden.

Haben beide Eltern das Sorgerecht für die Kinder, muss auch Ihr Expartner einer Namensänderung zustimmen. Kommt es zum Streitfall, können Sie einen Antrag bei Gericht stellen oder sich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Berlin zusichern.

Haben Sie das alleinige Sorgerecht, können Sie die Namensänderung für Ihre Kinder auch ohne Zustimmung Ihres Expartners beantragen. Dieser muss vorher lediglich in Kenntnis gesetzt werden. Sind Ihre Kinder bereits 14 Jahre alt, dürfen sie selbst entscheiden, welchen Namen sie zukünftig tragen möchten.

Wo kann eine Namensänderung durchgeführt werden?

Eine Namensänderung können Sie in dem Standesamt durchführen lassen, in dem auch die Eheschließung stattfand. Sollten Sie in der Zwischenzeit umgezogen sein, können Sie die Namensänderung auch in Ihrem neuen Wohnort beantragen. Ihr Antrag wird automatisch an das Standesamt Ihres vorherigen Zuständigkeitsbereiches weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt und welche Kosten entstehen?

Um Ihren Namen ändern zu lassen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zudem müssen Sie den Scheidungsbeschluss mitbringen. Prinzipiell können Sie Ihren Namen nur ändern lassen, wenn ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss vorliegt.

Dieser kommt zustande, wenn sowohl Sie, als auch Ihr Expartner auf Rechtsmittel verzichtet haben oder wenn keiner von Ihnen innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Scheidungsbeschluss eingelegt hat. Das Scheidungsverfahren ist dann rechtskräftig, wenn der Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsbeschluss steht.

Dies ist erst nach dem Trennungsjahr möglich. Sind Sie in der Zeit zwischen Hochzeit und Trennung umgezogen, müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages Ihrer Ehe mitbringen.

Bei einer Namensänderung entstehen ungefähr Kosten von 25 Euro für die Beurkundungsgebühren sowie zehn Euro für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch. Berücksichtigen Sie zudem die Gebühren, die für die Änderung von beispielsweise Personalausweis oder Kreditkarte anfallen.
Wie funktioniert die Namensänderung nach der Scheidung?

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