Ratgeber zum Thema Anwaltsempfehlung
Worauf bei der Verwendung von Bildern und Videos im Internet achten?
12.04.2018 | Anwaltsempfehlung
Mittlerweile bieten zahlreiche Anbieter eine Vielzahl von Tools an, mit denen man ganz schnell eine professionelle Internetpräsenz gestalten kann. Oftmals sogar völlig kostenlos. Das Internet bietet viele Bilder, um das Ganze noch zu untermalen. Allerdings sollten Sie hierbei aufpassen.
Denn Sie dürfen nicht einfach jegliche Bilder verwenden, die Sie im Internet finden. Denn der Urheber hat die Rechte an diesem Bild. Rein theoretisch müssten Sie diesen um Erlaubnis fragen, sobald Sie ein Bild von ihm verwenden möchten. In der Regel ist für die Nutzung eines Bildrechtes eine Lizenzgebühr fällig.
Die Höhe ist von der privaten oder geschäftlichen Nutzung des Bildes abhängig.
In einem kürzlich ergangen Urteil zwischen dem Rechteinhaber und dem ebay Verkäufer, ging es jedoch nur um den Streit über die Höhe der nachträglich zu entrichtenden Lizenzgebühr.
Anders verlief das Verfahren eines Zahnarztes. Dieser beauftragte eine Agentur mit der Erstellung seiner Internetpräsenz. Die Agentur verwendete hierzu auf der Website Fotos, für die weder der Zahnarzt, noch die Agentur, Rechte erworben hatte. Dies kam den Zahnarzt teuer zu stehen.
Denn er musste nach Ansicht des Gerichts für den Inhalt seiner Website haften. Eine bessere Recherche und Kontrolle seinerseits, ob die Agentur tatsächlich die Rechte an den Bildern erworben hatte, wäre zu erwarten gewesen.
Einerseits bestehen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Die rechtswidrig verwendeten Bilder und Videos müssen entfernt werden. Des Weiteren muss der Nachteil finanziell ausgeglichen werden.
Im Regelfall handelt es sich bei dieser Art von Schadensersatz um eine nachträglich zu entrichtende Lizenzgebühr. Die Höhe wird vom Gericht im Streitfall festgelegt.
Ipso facto ist zu sagen, dass der Verwender dazu verpflichtet ist, die erforderlichen Nutzungsrechte an den Bildern sowie Videos zu erwerben. Neben den Nutzungsrechten müssen ebenfalls die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Andernfalls könnte es früher oder später für Sie teuer werden.
Denn Sie dürfen nicht einfach jegliche Bilder verwenden, die Sie im Internet finden. Denn der Urheber hat die Rechte an diesem Bild. Rein theoretisch müssten Sie diesen um Erlaubnis fragen, sobald Sie ein Bild von ihm verwenden möchten. In der Regel ist für die Nutzung eines Bildrechtes eine Lizenzgebühr fällig.
Die Höhe ist von der privaten oder geschäftlichen Nutzung des Bildes abhängig.
Keine Seltenheit im Gerichtsverfahren
Mittlerweile existieren eine Vielzahl von Urteilen zum Thema Bild- und Videorecht. So verwenden einige Verkäufer bei ebay keine eigenen Produktfotos, beispielsweise für Toner und Tintenpatronen, sondern kopieren diese schnell von anderen Onlineshops.In einem kürzlich ergangen Urteil zwischen dem Rechteinhaber und dem ebay Verkäufer, ging es jedoch nur um den Streit über die Höhe der nachträglich zu entrichtenden Lizenzgebühr.
Anders verlief das Verfahren eines Zahnarztes. Dieser beauftragte eine Agentur mit der Erstellung seiner Internetpräsenz. Die Agentur verwendete hierzu auf der Website Fotos, für die weder der Zahnarzt, noch die Agentur, Rechte erworben hatte. Dies kam den Zahnarzt teuer zu stehen.
Denn er musste nach Ansicht des Gerichts für den Inhalt seiner Website haften. Eine bessere Recherche und Kontrolle seinerseits, ob die Agentur tatsächlich die Rechte an den Bildern erworben hatte, wäre zu erwarten gewesen.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eigene Bilder erstellen?
Falls Sie jedoch keine Nutzungsrechte an Bildern erwerben möchten, bietet es sich an, selbst Bilder zu erstellen. An dieser Stelle ist jedoch zu beachten, dass sie von den Inhabern der abgebildeten Gegenstände oder den abgebildeten Personen die Nutzungsrechte erhalten. Andernfalls könnte auch dies für Sie teuer werden.Folgen von Rechtsverletzungen
Derjenige, der rechtswidrig handelt und Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, wird durch den Rechteinhaber geahndet.Einerseits bestehen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Die rechtswidrig verwendeten Bilder und Videos müssen entfernt werden. Des Weiteren muss der Nachteil finanziell ausgeglichen werden.
Im Regelfall handelt es sich bei dieser Art von Schadensersatz um eine nachträglich zu entrichtende Lizenzgebühr. Die Höhe wird vom Gericht im Streitfall festgelegt.
Ipso facto ist zu sagen, dass der Verwender dazu verpflichtet ist, die erforderlichen Nutzungsrechte an den Bildern sowie Videos zu erwerben. Neben den Nutzungsrechten müssen ebenfalls die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Andernfalls könnte es früher oder später für Sie teuer werden.