beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
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§ 324 StGB Gewässerverunreinigung
Vom 24.11.2014 | Frage zum Thema Umweltrecht
Ich werde beschuldigt, eine Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB Begangen zu haben. In meinem Verantwortungszeitraum als Staffkapitänin auf dem Kreuzfahrtschiff MS Deutschland wurden ca. 71,5 m3 Lebensmittelabfälle entgegen den Vorschriften nach MARPOL - Anlage V in die See entsorgt.
Meine schriftliche Äußerung muß bis zum 12.12.2014 erfolgen.
Meine schriftliche Äußerung muß bis zum 12.12.2014 erfolgen.
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