beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
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Einsichtsrecht nach Beendigung der Gesellschaft
Vom 21.12.2014 | Frage zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht
Ich möchte mir ggf. eine weitere Meinung im Gesellschaftsrecht einholen.

Eine KG, Ladengeschäft, zwei Gesellschafter wird durch Kündigung des Komplementärs (wie üblich auch Geschäftsführer) aufgelöst., Löschung im HR ist ist erfolgt.
Der (vormalige!) Kommanditist möchte nun Kontoauszugskopien eines vergangenen Jahres überprüfen, sich hierzu -durch die Bank direkt - Kopien zusenden lassen. (Bankdaten sind noch gespeichert) Diese Überprüfung der Geschäftsführungshandlungen soll möglichst ohne Kenntnis des Komplementärs erfolgen.
Die allgemeine Rechtsfrage:
Hat der (vormalige) Kommanditist das Recht, die Auszugskopien durch die Bank direkt zu bekommen, oder könnte seitens der Bank die Zustimmung des vormaligen Komplementärs eingefordert werden?
Falls die Bank und/oder der (vormalige) Komplementär das Recht hätte, Original-Kopien(durch die Bank) zunächst zu verweigern, welche rechtlichen Schritte könnte der Kommanditist gehen, um die Bankdaten zu bekommen (inkl. evtl. einer Anzeige wg. des Vedachts auf Betrug o.ä) ?


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